Hoftor Nutzung beschränkt?

5 Antworten

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Entscheidend ist, was dazu im Mietvertrrag verinbart wurde.

Keine Vereinbarung >>> Der Vermieter ist im Recht, weil er bisher die Nutzung geduldet hat und die nun aufhebt bzw. untersagt.

Vereinbarung zur Tor und Hofbenutzung vorhanden>>> die einseitige Vertragsänderung ist unwirksam.

Zeiiku 
Fragesteller
 02.08.2021, 06:36

Müsste ich mal durch stöbern, doch ich denke darüber wird nichts drin stehen.

Gerhart  02.08.2021, 06:51
@Zeiiku

Hier Käme noch hinzu, dass ein Aushang völlig unzureichend für eine Untersagung wäre. Die müsst an dich direkt gerichtet werden. Oder gibt es eine vertragliche Hausordnung zum Mietvertrag, die Regelungen enthält das Benutzen des Tores und des dahinterliegenden Hofes betreffend?

Ob jeder einen Schlüssel hat oder nicht, spielt ja keine Rolle, entscheidend ist ja nur, ob Du selber einen hast.

Und wenn nicht, kannst Du Dir mit Hinweis auf den Aushang einen Schlüssel geben lassen.

Ich gehe davon aus, daß es um Lärmbelästigung geht und das Tor daher nur so oft wie nötig geöffnet werden soll.

Mit Rücksicht auf die Nachbarn ist es sicherlich sinnvoll, diesen Wunsch zu erfüllen, egal, wie es juristisch aussieht.

Zeiiku 
Fragesteller
 01.08.2021, 20:38

Es geht hier rein weg nur um die Nutzung und damit um den Verschleiß. Das Tor soll behütet werden wie ein Augapfel und darf ja niemals kaputt gehen.

Ich sehe dein Problem nicht. Nun benutzt du nicht mehr das Tor, sondern nur die Türe. Da wirst du doch durchpassen.

Wenn dir ein Schlüssel zu dieser Tür angeboten wird, ist es doch nebensächlich, ob die anderen Bewohner diese Tür auch nutzen können.

Irgendeinen Grund wird es schon haben, dass das grosse Tor nicht dauernd geöffnet werden soll. Ansonsten kannst du ja nachfragen.

Zeiiku 
Fragesteller
 01.08.2021, 20:44

Der Grund ist der Verschleiß. Dennoch ist es gemütlicher durch das Tor zu gehen. Nicht noch einen weiteren Schlüssel mit zu schleppen (Bis zur Wohnung sind es 3 Schlüssel). Aber klar, würde mir keinen Zacken brechen. Nur gänzlich darauf verzichten wollte ich auch nicht.

Servus,

eins gleich vorweg: Ich bin keine Juristin, deswegen verlass' dich bitte nicht vollständig auf meine Antwort.

So, wie ich deine Frage empfunden hab', ist dieses ausgesprochene Verbot unzulässig, weil du nach meinem Verständnis nix verbotenes getan hast. Des Weiteren ist's doch hirnrissig, wenn du einen Eingang nutzen sollst, wo du keinen Schlüssel dafür bekommst.

Gehört das Schloss zu einer zentralen Schließanlage? Dann rede mit dem Vermieter.

Sonst, mache ihn nach.

Zeiiku 
Fragesteller
 01.08.2021, 20:37

Der Schlüssel ist ausschließlich für diese Tür. Doch bisher kamen wir sehr gut zurecht. Da in jedem Auto ein Toröffner liegt.

Wiesel1978  01.08.2021, 20:38
@Zeiiku

Und das Tor schließt Du dann von Hand? Oder nimmst den Öffner mit in die Whg?

Zeiiku 
Fragesteller
 01.08.2021, 20:39
@Wiesel1978

Schließe ich direkt von innen per Kippschalter.

Wiesel1978  01.08.2021, 20:44
@Zeiiku

Dann frage den VM wo das Problem ist (und ob der Aushang von ihm ist)

Mglw ist das Tor lauter als die daneben liegende Tür. Könnt nen Grund sein.

Zeiiku 
Fragesteller
 01.08.2021, 20:45
@Wiesel1978

Der Grund ist der Verschleiß am Tor. Dieses darf nicht kaputt gehen und sollte am besten niemals genutzt werden. Deshalb wurde auch gebeten Autos draußen zu parken.

Wiesel1978  01.08.2021, 20:47
@Zeiiku

Ja, wenn Du Dich schriftlich bereit erklärst, die Kosten verbindlich zu tragen, machst Du es weiter.