Hochschulstart erste Priorität absolut verbindlich?
Hallo zusammen,
ich habe in der Koordinierungsphase 1 eine Zusage für einen Studiengang, den ich jetzt in der Entscheidungsphase als zweite Priorität gelistet habe. Für den Studiengang, dem ich die oberste Priorität zugeordnet habe, fehlt mir noch die Zusage.
Sprich dafür kann ich nur noch jetzt in Koordinierungsphase 2 eine Zusage bekommen, also als 'Nachrücker'.
Da ja alle Studiengänge in der Liste, die unter dem höchst priorisierten mit Zusage stehen, wegfallen, bleiben die zwei übrig.
Meine Frage:
Ist es absolut verbindlich, wenn ich noch eine Zusage für meine erste Priorität bekomme, den Studiengang dann auch anzutreten? Es kann nämlich sein, dass ich doch den Zweitpriorisierten machen will, für den ich ja auch die Zusage habe. Nur im Falle, ich krieg für den ersten noch die Zusage und will doch den zweiten machen.
Danke für jede schnelle Antwort :)
2 Antworten
Mein Studium ist zwar schon eine Weile her, aber eine Zusage zu haben heißt doch noch gar nichts. Du musst dich erst noch einschreiben. Vorher hast du noch gar keinen Studiengang in der Hand. Außerdem kann man sich, wenn man sich schon immatrikuliert hat, normalerweise vor Beginn des Semesters noch problemlos wieder exmatrikulieren. Machen viele so, die erst als Nachrücker die Zusage bekommen haben.
Das Problem sind hier die Formalitäten von Hochschulstart: Wird ein Zulassungsangebot angenommen, dann verfallen sofort alle anderen über Hochschulstart gemachten Bewerbungen - egal, ob man sich tatsächlich immatrikuliert oder nicht. Es gibt also bei Hochschulstart keine zweite Chance nach einer Zusage.
Wenn du in der Koordineirungsphase 2 ein Zulassungsangebot für deinen an Platz 1 priorisierte Studiengang bekommst, wird dieses Angebot sofort automatisch angenommen und alle andere Angebot verfallen.
"Sollte ein Angebot für Ihre Bewerbung höchster Priorität vorliegen, dann erhalten Sie sogar automatisch eine Zulassung bzw. einen Zulassungsbescheid (ohne das Angebot explizit annehmen zu müssen). Bitte beachten Sie, dass Sie in beiden Fällen nicht mehr weiter am Verfahren teilnehmen und für Ihre übrigen Bewerbungen keine Angebote mehr erhalten!"
https://sv.hochschulstart.de/index.php?id=1979
Beste Grüße!