Hochschulstart erste Priorität absolut verbindlich?

2 Antworten

Mein Studium ist zwar schon eine Weile her, aber eine Zusage zu haben heißt doch noch gar nichts. Du musst dich erst noch einschreiben. Vorher hast du noch gar keinen Studiengang in der Hand. Außerdem kann man sich, wenn man sich schon immatrikuliert hat, normalerweise vor Beginn des Semesters noch problemlos wieder exmatrikulieren. Machen viele so, die erst als Nachrücker die Zusage bekommen haben.

Ansegisel  18.08.2018, 19:24

Das Problem sind hier die Formalitäten von Hochschulstart: Wird ein Zulassungsangebot angenommen, dann verfallen sofort alle anderen über Hochschulstart gemachten Bewerbungen - egal, ob man sich tatsächlich immatrikuliert oder nicht. Es gibt also bei Hochschulstart keine zweite Chance nach einer Zusage.

Wenn du in der Koordineirungsphase 2 ein Zulassungsangebot für deinen an Platz 1 priorisierte Studiengang bekommst, wird dieses Angebot sofort automatisch angenommen und alle andere Angebot verfallen.

"Sollte ein Angebot für Ihre Bewerbung höchster Priorität vorliegen, dann erhalten Sie sogar automatisch eine Zulassung bzw. einen Zulassungsbescheid (ohne das Angebot explizit annehmen zu müssen). Bitte beachten Sie, dass Sie in beiden Fällen nicht mehr weiter am Verfahren teilnehmen und für Ihre übrigen Bewerbungen keine Angebote mehr erhalten!"

https://sv.hochschulstart.de/index.php?id=1979

Beste Grüße!