Hier in der Schweiz hat ein Lehrer den Vater von seinem Schüler angezeigt weil der Schüler immer mit Blauen Flecken zur Schule kam. Am Anfang hieß es dass...?

14 Antworten

Hier in D gilt:

Schulen und Kindergärten haben nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) VIII einen sogenannten Schutzauftrag gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Anzeichen von Gefährdungen müssen deshalb frühzeitig erkannt und eingeschätzt werden. Konsequentes Handeln ist erforderlich (vgl. § 8a Abs. 2 SGB VIII). Als Schule sind Sie verpflichtet, mit der Jugendhilfe, also dem Jugendamt, zusammenzuarbeiten. Ihr Schutzauftrag beinhaltet, das Gefährdungsrisiko bei Schülern im Einzelfall abzuschätzen und bei akuten Gefährdungen das Jugendamt unverzüglich zu informieren (vgl. § 8a Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB VIII).

https://www.schulleiter.de/rechtsarchiv/gesetze-urteile/verdacht-von-misshandlungen-handeln-sie-rechtssicher/

Ich schätze mal, so sehr anders wird es bei euch nicht sein! Auch wenn der Lehrer im ersten Schritt das Jugendamt hätte einschalten sollen, so ist es auch sein gutes Recht die Misshandlungen zur Anzeige zu bringen. Wenn die Mutter nichts macht bzw. unternimmt, so heißt es ja nicht, dass der Rest der Gesellschaft auch weggucken sollte. Auch wenn man vielleicht die Gründe nicht nachvollziehen kann, warum sie jetzt nicht zum Jugendamt geht oder Anzeige erstattet. Das mag darin begründet sein, dass sie selbst Opfer häuslicher Gewalt ist oder Angst hat ihr Kind zu verlieren oder sogar Angst hat den Vater zu verlieren. So absurd es auch Nichtbetroffenen vorkommen mag, aber viele Opfer bleiben Jahre oder bis zum bitteren Ende bei ihrem Peiniger. Scham, Ohnmacht, Hilflosigkeit...

Hier hat der Lehrer völlig richtig gehandelt und Zivilcourage bewiesen. Würdest du in einem solchen Falle einfach wegsehen und dir denken: "ist ja nicht mein Problem.."? so eine Einstellung wäre für das Kind fatal, wenn es weiterhin häuslicher Gewalt ausgesetzt ist oder im schlimmsten Fall zu Tode kommt. JEDER sollte hinschauen und dann etwas unternehmen. Behörden informieren, also zum Telefon zu greifen, kann nicht so schwierig sein!

Eventuell wird nicht nur der Vater gegenüber dem Sohn gewalttätig und/oder die Mutter ist (finanziell) abhängig vom Vater. Auf den Lehrer trifft das nicht zu, somit hat eine Anzeige für ihn keine negativen Folgen seitens des Vaters.

Er will das Kind schützen, mischt sich nicht ein, sondern handelt verantwortungsbewusst. Aus beruflichen Gründen ist es seine Pflicht.

Menschlich halte ich es auch für seine Pflicht.

Wünsche mir mehr Menschen die nicht wegschauen.

Offensichtlich ist die vermeintliche Therapie des Vaters nicht erfolgreich.

Wer soll es denn sonst tun, ich verstehe deine Frage nicht. Ist doch gut, wenn die Umwelt solche Sachen noch registriert und handelt.

Weil es Aufgabe des Lehrers ist, sich schützend vor die Kinder zu stellen, wenn er mitbekommt, dass ein Kind misshandelt wird. Es ist seine Pflicht.

Wenn die Frau nichts unternimmt, macht sie sich schuldig. Sie sollte erst recht etwas unternehmen, denn sie ist die Mutter des Kinders. Und dass der Vater eine Therapie macht, spielt im Falle des Kindesschutzes überhaupt keine Rolle.-

Gut, dass der Lehrer etwas unternommen hat. Er ist ein sehr guter Lehrer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung