Datenschutz beim Arzt wegen Attest?
Hi
Ich besuche die Oberstufe und es gab da einen kleinen Vorfall, über den ich gerne aufgeklärt werden möchte.
Zu dem Fehlen bei einer Klausur oder ähnliches gilt die Attestpflicht, welche innerhalb von 3 Tagen beim Lehrer vorzuzeigen ist. Jetzt gab es einen Schüler, der diese Atteste zu seinem eigenen Gunsten und der der anderen gefälscht hat und so dem Lehrer vorgezeigt hat.
Eine Lehrerin stand der Ärztin jedoch ziemlich nahe, da ihr Vater diese Ärztin regelmäßig besuchte. Jetzt haben sie sich über den Schüler der die Atteste fälscht augetäuscht. Darauf fiel die Frage "Geht denn der (Name des Schülers) in deine Praxis" bzw. "Ist er denn Patient bei dir"
Dir Ärztin verneinte dies, was jetzt aus meiner Meinung rein rechtlich gesehen nicht korrekt ist.
Folgendes Problem:
Verstieß die Ärztin gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Und natürlich ist mir bewusst, dass es sich hierbei um eine Dokumentenfälschung von Seiten des Schülers handelt, aber rein theoretisch gesehen, hätte die Ärztin dass der Lehrerin so doch garnicht sagen dürfen oder?
Würde mich über antworten mit Quellenangaben sehr freuen.
Danke im voraus
9 Antworten
Das hat nichts mit Brechen der Schweigepflicht oder Datenschutz oder sonst was zu tun.
Wenn ein Schüler oder ein Angestellter ein Attest seinem Lehrer respektive Vorgesetzem vorlegt dann darf dieser bei dem Arzt der dieses Attest (angeblich) ausgestellt hat nachfragen um zu erfahren, ob es sich um eine Fälschung handelt oder ob der Arzt hier tatsächlich seine Unterschrift abgegebe hat.
Das ist vollkommen legal und richtig so.
Das macht die Ärztin dann schon zum Selbstschutz. Wenn einer IHRE Atteste fälscht, fällt das ja auf sie zurück. Wahrscheinlich (hoffentlich>) hat sie den Übeltäter bei der Polizei angezeigt.
ist schon dreist, dann nach Datenschutz zu schreien.
Dir Ärztin verneinte dies, was jetzt aus meiner Meinung rein rechtlich gesehen nicht korrekt ist.
Die DSVGO gilt nur für die eigenen Patienten, über die darf die Ärztin keine Informationen raus gehen. Eine Verneinung wie in diesem Fall hat damit nichts zu tun.
Was ich allerdings nicht verstehe:
Wie kam der Fälscher an Atteste der anderen Schüler?
Der Fälscher hat sie für andere Schüler bei sich Zuhause erstellt und diesen Schülern dann zum Vorzeigen der Lehrer ausgehändigt
Wo soll da jetzt der Verstoß sein? Völlig korrekte Antwort der Ärztin
Wenn die Ärztin die Frage nach dem mutmaßlichen Patienten verneint hat, kann ihr kein Vorwurf gemacht werden. Falls der betreffende Schüler Patient bei ihr wäre, hätte sie die Frage aufgrund ihrer Schweigepflicht keinesfalls bejahen dürfen aber sie darf die Frage natürlich verneinen, und sie dürfte dabei sogar lügen.