Hey lieben, ich beziehe wohngeld und habe im Januar einen neuen job angefangen.Wenn ich im Februar das wohngeld kündige, möchten die dann ein nachweis haben?

2 Antworten

Zwei Möglichkeiten,

  • du verzichtest auf Leistungen. Das bedeutet, du musst nachweisen ab wann du Arbeit hast, zahlst von da an ungefragt das Wohngeld zurück und willst keine weiteren Leistungen.
  • die gesetzlich vorgesehene. Du legst Einkommensnachweise vor und die Wohngeldbehörde berechnet gemäß § 27 Abs. 2 WoGG deinen Anspruch neu.

Wenn du kündigst, brauche  sie keinen  Lohnnachweis. Nur wenn du es beantragst.

Stimmt, so leider nicht. Wenn es noch nicht zu einer Überzahlung gekommen wäre (das ist hier mindestens für den Februar aber der Fall), würde es reichen, nachzuweisen, wann die Arbeit aufgenommen wurde.

Hier ist aber bereits zu Unrecht geleistet worden und da schreibt das Gesetz nun einmal eine Neuberechnung vor. Ausgenommen, die wohngeldberechtigte Person zahlt von sich aus die gesamte Summe zurück. Allerdings ist auch dabei ein Nachweis über den Beginn der Arbeitsaufnahme zwingend erforderlich.

Wozu? Weil der Wohngeldempfänger ja viel erzählen kann. Er arbeitet vielleicht schon seit einem halben Jahr und erst jetzt hat er ein schlechtes Gewissen bekommen und will plötzlich auf Leistungen verzichten. So einfach kann Sozialleistungsbezug nicht gemacht werden.