Hexenschuss... Arbeitsunfall?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Laelia,

erstmal keine Panik, von wegen dein Handeln war Grundverkehrt etc.. Das ist Unsinn. Wenn der Orthopäde der Meinung gewesen wäre, es handelt sich um einen Arbeitsunfall, dann hätte er dich nicht selber über den Tag hinaus krankschreiben dürfen, sondern dich zum D(urchgangs)-Arzt schicken müssen.

Aber wenn tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegt, ist das dann nicht dein Problem. Beschäftigte haben erstmal Versicherungsschutz und solange der Unfall nachvollzogen werden kann (Und einen Arztbericht gibt es ja auch beim "normalen" Orthopäden), kann keine BG einen Arbeitsunfall ablehnen, nur weil die Unfallanzeige verspätet eingeht, kein D-Arzt an der Behandlung beteiligt was o.Ä..

Fraglich ist jedoch, ob tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegt. Nicht jede Verletzung, welche während der Arbeit entsteht, ist ein Arbeitsunfall. Zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit muß ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Es reicht nicht aus, daß ein Unfall aus innerer Ursache entsteht und dann nur zufällig während der Arbeitszeit passiert. Grundsätzlich sagt man, dass ein gesunder Rücken (ohne entsprechende Vorschädigung oder Veranlagung) sich nicht verletzt, nur weil man ein moderates Gewicht hebt. Was anderes wäre es z.B. wenn du während der Arbeit aus dem Gleichgewicht gekommen wärst und dadurch eine Verletzung durch das Gewicht entstanden ist. Du solltest dich also fragen, liegt dein "Hexenschuß" vor WEIL du gearbeitest hast oder hat der "Hexenschuß" NUR ZUFÄLLIG WÄHREND der Arbeit und nicht in der Freizeit stattgefunden. Wenn du dir da nicht sicher bist, kannst du gerne über deinen Arbeitgeber eine Unfallanzeige einreichen lassen und/oder den Orthopäden auffordern, seinen Arztbericht an die BG zuschicken. Die zuständige BG prüft dann den Versicherungsfall.

Fall kein Arbeitsunfall vorliegt, hast du ja Alles richtig gemacht. Du warst beim Arzt, der hat dich krank geschrieben und es läuft halt über die Krankenkasse. Fertig.

Viele Grüße und gute Besserung

bknupper

wenn es bei der Arbeit passiert ist dann ist es ein Arbeitsunfall dann hättest Du aber zum Unfallarzt oder ins Krankenhaus gehen müssen weil die das weitermelden wegen späteren Problemen.

Laelia1982 
Fragesteller
 09.11.2012, 16:41

Verdammt... also war mein handeln nicht richtig...?

Esor1  09.11.2012, 16:49
@Laelia1982

Dein handeln war Grundverkehrt

Lokicorax  09.11.2012, 22:41
@Esor1

Hoi.

Nein, nicht "Grundverkehrt".

Siehe Antwort bknupper.....

Ciao Loki

Wir haben vor kurzem erst ein Note bekommen auf dem steht : Verheben ist KEIN Arbeitsunfall. War von der Berufsgenossenschaft, also würde ich mich an deiner Stelle an diese wenden.

Für einen Unfall, braucht es ein äußeres Ereignis. Ein Hexenschuss ist kein Arbeitsunfall i.S.d Gesetzes.