Heiraten, aber weiterhin getrennte Wohnung?
Mein Freund und ich wollen heiraten, sind seit 15 Jahren ein Paar, aber durch unsere Jobs führen wir seit ca. 10 Jahren eine Wochenendbeziehung. Wir kommen damit sehr gut klar und wollen auch zusammenbleiben, daher denken wir jetzt ans Heiraten. Es hat eigentlich nur steuerrechtliche Gründe und rechtliche Sicherheit, falls einem von uns mal was passiert (Unfall mit Krankenhausaufenthalt etc.) Ist es ohne weitere Nachteile möglich, zu heiraten, aber jeder wohnt weiterhin in seiner Wohnung? Mit Zweitwohnsitz in jeweils der Wohnung des anderen. Auf allen möglichen Formularen kann man bei Famlilienstand "ledig", "verheiratet" und "getrennt lebend" ankreuzen. Nur wäre in unserem Fall "getrennt lebend" eben nicht die Vorstufe zur Scheidung
3 Antworten
Das ist doch erst mal egal, wenn es nicht um Scheidung geht :-)
Du kannst doch auch einen Ausländer heiraten und die Zusammenführung benötigt 3-10 Jahre. Du bist verheiratet. (nicht getrennt lebend!)
Stimmt, "getrennt lebend" ist man nur wenn es wegen der Trennungszeit sein muss. Also auf keinen Fall getrennt lebend angeben
Zweitwohnsitzsteuer ist euch ein Begriff?
Es ist rechtlicht nicht vorgeschrieben, dass Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand führen. Sie sind dann auch nicht getrennt lebend. Getrennt lebens ist der Vorlauf einer Scheidung.
Aktuell kreuzt ihr ledig an. Sobald ihr heiratet natürlich verheiratet.
Ja, ist mir ein Begriff, wie ich in https://www.gutefrage.net/frage/heiraten-aber-weiterhin-getrennte-wohnung#answer-267191847 schon geschrieben hatte
Warum nicht, die Gründe sind doch einleuchtend.Vermuten würde ich aber, daß das Finanzamt die Festlegung auf eine Hauptwohnung verlangt.Qualifizierte Antworten wären sicher in ,,finanzfrage.net" zu erwarten.
Wir hatten diese Sache ja schon mit unserem Steuerberater erörtert, und der hat ausgerechnet, daß wir, wenn wir verheiratet wären, jährlich ca. 8000 € Steuern sparen würden. Das ist ein nicht ganz unerheblicher Betrag. Zumal dort wo ich wohne auch keine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Allerdings konnte er nichts darüber sagen, ob es andere rechtliche Nachteile gibt, wenn man zwar verheiratet ist, aber dauerhaft getrennt lebt