Hausverwalter veruntreut Gelder - Kann man sich das geld wiederholen?
Hallo, ich stecke in folgender Miesere:
Ich bin Eigentümerin von jeweils 50% (ideelle Hälften) an zwei Mehrfamilienhäusern. Der andere Miteigentümer ist als Hausverwalter (mit Verträgen und mittlerweile widerrufenen Vollmachten) tätig. Es wurde nie abgerechnet. Auch hat es nie eine Eigentümerversammlung gegeben. Mein Miteigentümer hat immer die Unterlagen für das Finanzamt fertig gemacht. Aus diesen Zahlen habe ich dann gefolgert, dass alles gut läuft.
Nun ist es zum Streit gekommen. Ich habe Abrechnungen gefordert, die erst nach einem Urtiel für die Jahre 2010-2014 erstellt wurden. Diese Abrechnungen weichen erheblich von den in den Steuererklärung gemachten Angaben ab. Außerdem passen Einnahmen und Ausgaben nicht zu den Kontoständen zu Jahresbeginn und -ende. Um es kurz zu machen: In den fünf Jahren sind auf beiden Hausgeldkonten jeweils ca. 50.000 € verschwunden. Dies wird von Seiten des Hausverwalters mit "Einlagen" und "Umbuchungen" begründet. Allerdings fehlt jeder Nachweis.
Ist das Geld weg? Der Miteigentümer ist vermögend und bekommt eine schöne Pension. Was ist mit den Vorjahren? Der mitgeteilte Kontostand zum 01.01.2010 ist deutlich zu niedrig. Auch hier scheint Geld verschwunden zu sein. Kann man sich das noch holen? Oder ist das verjährt? Es wurde ja nie abgerechnet.
4 Antworten
Du hast über viele Jahre den Fehler gemacht, ihn nicht besser zu kontrollieren. Möglicherweise liegen neben der Veruntreuung auch noch Steuerhinterziehung und/oder andere Straftaten vor, wenn die Abrechnungen falsch sind. Es kommt auf eure Verträge an, aber es könnte sein, dass du zunächst in einer Mithaftung beispielsweise dem Finanzamt gegenüber bist. Wenn das so ist, lasse dich von deinem Steuerberater und/oder einem Rechtsanwalt beraten, ob du gegebenenfalls Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstatten solltest.
Du solltest gleichermaßen mit einem Rechtsanwalt strafrechtliche Konsequenzen erörtern. Wenn der Verwalter in einem Strafgerichtsverfahren rechtskräftig verurteilt ist, kannst du in einem Zivilrechtsverfahren Schadenansprüche geltend machen. Aber auch das muss dir ein Rechtsanwalt erklären. Viel Glück und Erfolg!
Hi,
ja, natürlich kann man sich das holen.
Man muss aber den Nachweis führen, ob hier eine Unterschlagung oder Betrug vorliegt. Dafür brauchst du einen vereidigten Wirtschaftsprüfer, der das nachweisen kann.
Ein Fachanwalt für Wohnungswirtschaft wäre auch eine gute Anlaufstelle.
da musst du einen anwalt einschalten
ich glaube, dass ist ein thema für einen anwalt. hier kann dir da niemand helfen.