Wärmemengenzähler zählt nicht - Abrechnungsänderung auf Wohnfläche

3 Antworten

Bei Geräteausfall muss nach definierten Regeln geschätzt werden, z. B. nach Vorjahresverbrauch.

Wurde eine Abrechnung für 2012 erstellt ? Eine Korrektur bringt meines Erachtens nichts weil die Nachzahlung nicht mehr eingefordert werden kann. Die Abrechnung muss korrekt nach 12 Monaten vorliegen sonst verfallen die Ansprüche. Die Heizkostenverordnung ist hier das Maß der Dinge, abweichende Vereinbarungen z.B. in der Teilungserklärung, sind soweit ich weis nicht bindend. Und was die Kosten für einen Abrechnungsdienstleister betrifft die haben genau deshalb Ihre Berechtigung, Dort sitzen Spezialisten die den ganzen Tag sich nur mit solchen Problemen beschäftigen und rechtssichere Lösungen anbieten. Deren Arbeit wird mit den Gebühren bezahlt. Ein (guter)Abrechnungsdienstleister hätte die fehlende Verplombung angezeigt und eine Schätzung der Heizkosten schon in 2012 veranlasst sowie die Verplombung erneuert.

denk mal darüber nach wie genau was seinsoll und was eine genauere abrechungsart kostet?

es ist immer eine ungenau toleranz vorhanden. die frage ist immer wichtig was es kosten darf.

ista und co kosten viel geld. da lohnt es sich darüber nachzudenke um geld zu sparen einfach über die wohnfläche abzurechnen.