Haustürgeschäft Stromanbieter EON - wie komme ich sicher da raus?
Gestern waren 2 extrem aufdringliche "Drücker" angeblich vom Stromlieferanten EON bei mir. Die haben mich voll erwischt. Wir hatten hier totalen Paarstreit, meine Freundin weg - es klingelt "wir sind von EON" Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe am Ende einen Auftrag "unter Vorbehalt" unterschrieben, ohne Angabe von Kontodaten. Das tat mir schon 5 Min. später sehr leid. Ich habe keinen Ausweis gesehen und die haben keine Kopie o.ä. hier gelassen. Zum Schluss sollte ich mit einer Dame vom "Qualitätsmanagement EON" sprechen, die hat dann meine Daten wiederholt. Ich habe schon mit EON telefoniert, denen läge noch nichts vor.. Ich ärgere mich total über mich selbst. Ich will da raus! Die haben sich mit "wir müssen an den Zählerkasten" Zutritt ins Haus verschafft.
Was kann ich jetzt tun??
2 Antworten
Keine Ausweisung der "Drückerbande"? Keine Angabe von Kontodaten? ... Dann setz schonmal einen Brief auf, wo du den Vertrag direkt widerrufst. Natürlich brauchst du diesbezüglich eine Kundennummer von EON, um deinen Widerruf zuweisen zu können. Auch wird wahrscheinlich ein Techniker rauskommen, der den Stromzähler "befummeln" möchte. Weist du diesen ab bzw. lässt ihn nicht an den Stromzähler, verzögert sich der Auftrag sowieso um Wochen. Dann wird dich der EON sowieso erneut kontaktieren und du kannst energisch und unnachgiebig den Vertrag z. b. bereits über Telefon stornieren. Lass dich von den Mitarbeitern nicht abwimmeln. Verlange ggf. höhere Angestellte (Abteilungsleiter, Chef ... was weiß ich) um den Widerruf durchzusetzen.
Viel Erfolg.
Kündigen, für Haustürgeschäfte hast Du 14 Tage zeit zu kündigen.
Richtig, Kündigen per Einschreiben.
Blöderweise ist mir erst zu spät aufgefallen, dass die mir keine Durchschrift da gelassen haben. Daher weiß ich nicht ob auf dem "Auftrag" die Widerrufsbelehrung stand oder nicht. (Ich fürchte ja). Auch eine genaue Adresse, an die ich den Widerruf richte, habe ich nicht.
Oh Mann, wie konnte ich nur..?Was ein Streit so mit sich bringen kann.
Ist doch kein Problem, Adresse bekommst Du im Internet, schriftliche Belehrung hast Du keine erhalten, Vertrag kannst Du kündigen. Ruf Deinen jetzigen Stromanbieter an, nicht dass Du ohne Strom da stehst.
Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage, d. h. der wirksame Widerruf eines Haustürgeschäfts setzt voraus, dass der Verbraucher innerhalb dieser zweiwöchigen Frist dem Unternehmer gegenüber den Widerruf erklärt. Der Widerruf kann dabei in Textform als Widerrufserklärung oder durch Rücksendung der Kaufsache erfolgen, sofern der Vertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, den Widerruf zu begründen. Es genügt vielmehr, wenn dem Widerruf klar zu entnehmen ist, dass der Verbraucher nicht mehr an dem Vertrag festhalten möchte.
Beachten Sie, dass die Widerrufsfrist nur dann zu laufen beginnt, wenn der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß über die Möglichkeit eines Widerrufs belehrt hat. Die Widerrufsbelehrung hat dabei zwingend in Textform zu erfolgen (siehe unten) und muss Name sowie Anschrift des Unternehmers enthalten. Nur so ist sichergestellt, dass der Verbraucher den Widerruf an den richtigen Adressaten richtet. Darüber hinaus muss die Belehrung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfolgen. Eine spätere Belehrung hat die Verlängerung der Widerrufsfrist um einen Monat ab dem Zeitpunkt der Belehrung zur Folge.
Wichtiger Hinweis
Eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem Haustürgeschäft setzt den Lauf der Widerrufsfrist nicht in Gang, sodass der Verbraucher den Widerruf auch noch lange Zeit nach Abschluss des Haustürgeschäfts erklären kann, denn ohne ordnungsgemäße Belehrung läuft die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß § 355 Abs. 4 Satz 3 BGB überhaupt nicht ab.
Quelle: http://www.business-netz.com
Urteil zu dem Punkt "Wichtiger Hinweis" : (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2013, Az.: I-8 U 281/11, Widerrufsrecht auch nach 2 Jahren möglich.