Vermieter bedroht uns - Wohnen mit Angst - Wie kommen wir schnellstmöglich raus?

9 Antworten

Ich kann dir hierzu klare Auskunft geben.

Die fristlose Kündigung ist gem. § 543 BGB aus wichtigem Grund möglich. Ich habe schon einige Fälle dazu erlebt, dass ein Vermieter den Mieter bedroht, beschimpft und gewissermaßen das Leben zur Hölle macht. Solche Sachen gehen garnicht und rechtfertigen die fristlose Kündigung. Auch vor Gericht sind solche Streitigkeiten bisher recht klar entschieden worden. Ihr solltet keine Probleme haben, die fristlose Kündigung durchzubekommen. Daher rate ich euch, noch vor dem Februar ein Schreiben an den Vermieter zuzustellen. Übrigens rechtfertigt auch der wiederholte Hausfriedensbruch meines Erachtens die fristlose Kündigung.

Grundsätzlich auch von Vorteil: Du bist nicht Mieter, aber Zeuge.

Unabhängig davon wäre es vielleicht nicht verkehrt gewesen, in der Vergangenheit einen Mietminderungsvorbehalt zu erklären. Die Miete wird dadurch nicht gekürzt, aber man behält sich vor (ab dem Monat wo dieser Mietminderungsvorbehalt erklärt wurde), die Miete aus dem und dem Grund zu kürzen. Dadurch kann man auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gezahlte Miete aus der Vergangenheit kürzen. Der Mietminderungsvorbehalt gilt 3 Jahre.

Was hattest du noch gefragt... Kaution. Die bekommst du natürlich genauso zurück, wie wenn du normal den Mietvertrag kündigen würdest - außer es sind Schäden oder irgendwas entstanden, die der Mieter zu verschulden hat und die keine Gebrauchsspuren darstellen. Kommt auch immer darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde (wie die Wohnung zu verlassen ist).

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Die aufgeführten Mängel allein sind kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Ein fristloser Grund könnte allerdings sein, wenn sie sich verbal oder psychisch bedroht sieht, dazu hätte sie dich als Zeugen. Wenn die fristlose nicht greifen würde, und der VM auf einer ordentlichen besteht und das Gesetz auf seiner Seite wäre, könnte sie ja trotzdem ausziehen auf die Gefahr hin, dass die Kaution für die restliche Mietzeit verwendet würde.

Ihr solltet euch hier rechtlich einwandfrei beraten lassen, denn hier bekommst du keine rechtsverbindlichen Ratschläge, was auch verboten wäre.

habe mal ein bisschen gegoogelt, Fazit: eine einmalige Bedrohung wird für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen - aber rechtsverbindlich kann euch das nur ein Anwalt sagen.

Dem Mietverein hat sie sich vor wenigen Monaten angeschlossen. - Beratungsgespräch nächste Woche ...nur 15-Minuten lang!! Mal sehen.

  • Mietrecht hat sie im Juli abgeschlossen. Antwort vom telefonat gestern ob es gedeckt ist einen Anwalt zu konsultieren für eine Erstberatung: "Nein, erst muss ein Fall vorliegen, d. H. sie muss erst ein Schreiben aufsetzen bzw. kündigen. Zudem ist sie ja noch nicht so lange dabei und alt genug sowas selbst zu regeln..." Ich rufe heute nochmal an... versuche ruhig zu bleiben. Sie lässt sich zu schnell abwimmeln.
  • Rechschutz hat sie seit 5 Jahren Dieser sagt, Mietrecht ist zuständing.

Die ganze Geschichte liest sich sehr dramatisch. Das ist zunächst keine Frage der Rechtslage sondern eine Frage der Beweislage. Was von allem Geschilderten wäre vor Gericht als Beweis belastbar ? Hier könnten Probleme gegeben sein, als wird das eine Sache der Finanzen.

Wenn es finanziell vetretbar ist würde ich Mir eine andere Wohnung suchen und "pöapö" umziehend. Das weil sonst der VM das Ausräumen der Wohnung behindern könnte. Am letzten Tag mit dem Möbelwagen vorfahren den Rest darin verstauen und anschliessend dem VM mit Kündigungsschreiben die Schlüssel vor die Füsse fallen lassen. Damit istgemeint unter Zeugen sowohl als auch in den Briekasten zu naja... Aber zwischenzeitlch für die kommende Auseinandersetzung Beweise sammeln.

Das wäre quasi eine "kalte" fristlose Kündigung. Hier nützt weder Rechtslage noch §§ und was soll da wer ohne Beweise

Deine Verlobte möge den Vermieter anschreiben und die Auflösung des Mietvertrages anbieten und gleichzeitig ordentlich und fristgerecht den Mietvertrag bis 3.2.12 zum 30.4.12 kündigen. Die außerordentliche und fristlose Kündigung ist nicht durchsetzbar, weil die beschriebenen Vorfälle nicht dokumentiert und polizeilich aufgenommen sind. Die Mängel in der Wohnung rechtfertigen ebenfalls nicht die außerordentliche Kündigung. Bisher sind die Mängel dem Vermieter nicht schriftlich angezeigt worden. Es erfolgte keine Fristsetzung an den Vermieter zum Beheben der Mängel. Mit dem Angebot der Auflösung des Vertrages und der fristgerechten Kündigung sollte deine Verlobte, falls der Vermieter nicht auf die Auflösung des Vertrages eingeht, eine Mängelanzeige schreiben und eine Frist bis zum 1.3.12 zur Mängelbeseitigung dem Vermieter einräumen. Beseitigt der Vemieter die Mängel nicht, kann deine Verlobte die Gesamtmiete für Februar rückwirkend und für Monat März vorab um xx%, abhängig von den bestehenden Mängeln , mindern. Die Kaution "abwohnen" ist rechtlich gesehen nicht möglich und obendrein in dieser Situation gar nicht anzuraten. Da du Zeuge der persönlichen Bedrohung deiner Verlobten durch den Vermieter warst, solltest du darüber ein GEDÄCHTNISPROTOKOLL mit Datum, Uhrzeit, Beteiligte , Anlass des Besuches, Wiedergabe der Reden und Widerreden, Gestik/Mimik-Beschreibung des Vermieters usw. anfertigen für den Fall, dass der Vermieter wieder ausrastet. Dann kann dieses Protokoll zur Bewertung des Geschehens herangezogen werden. Aktuelle Massnahme: Türschloss der Wohnung sofort wechseln und das gewechselte Schloss bis zur Wohnungsrückgabe aufheben.