Hausrecht im erst- und zweitwohnsitz?

1 Antwort

Wo du gemeldet bist ist irrelevant. Das mal grundsätzlich. Deswegen hast du noch keine Rechte eine Immobilie oder Grundstücke zu betreten ;)

Relevant ist was der Eigentümer / Mieter zu der Sache zu sagen hat.

Wenn deinem Großvater das Haus gehört (Zweitwohnsitz) und deine Tante als gesetzliche Betreuerin für diesen Bereich die Fürsorge hat, dann kann sie dir durchaus verbieten überhaupt in die Wohnung zu gehen.(Es sei denn du hättest einen Mietvertrag oder etwas dergleichen)

Graupelz3591  19.05.2017, 18:16

Zitat @Kirschkerze:

Wenn deinem Großvater das Haus gehört (Zweitwohnsitz) und deine Tante als gesetzliche Betreuerin für diesen Bereich die Fürsorge hat, dann kann sie dir durchaus verbieten überhaupt in die Wohnung zu gehen.(Es sei denn du hättest einen Mietvertrag oder etwas dergleichen)

Da hast Du nur bedingt recht, denn maßgeblich ist immer für was die Betreuung eingesetzt ist. Diese Berechtigungen stehen in der Betreuungsurkunde, welche vom Betreuungsgericht ausgestellt werden muss.

Es gibt leider immer wieder Betreuer, welche meinen sie hätten mit Übernahme der Betreuung eine Generalvollmacht und können über alles entscheiden. Für diese Betreuer ist der Betreute entmündigt.

Notfalls bekommt man als Angehöriger auch eine Auskunft auf dem zuständigen Betreuungsbericht. Betreungsgericht findet man meistens in den zuständigen Amtsgerichten.