Schulpflicht wenn Kind in Deutschland nur Zweitwohnsitz hat?

3 Antworten

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Zweitwohnsitz in Deutschland bedeutet: an zwei verschiedenen Orten (kann auch am gleichen Ort in zwei verschiedenen Straßen heißen) eine Wohnung bzw. ein Haus haben.

Aber nicht: einen Wohnsitz in Deutschland und einen in Spanien.

Zum Glück unterliegt in dem Fall das Kind nicht der deutschen Schulbesuchspflicht.

Danke fürs Sternchen :)

einen deutschen zweitwohnsitz gibt es nicht...

Ein Kind, welches sich nur besuchsweise bei der Mutter aufhält, muss überhaupt nicht angemeldet werden.

Und einen "Zweitwohnsitz" in dem Sinne könnte es in Deutschland sowieso nicht geben.