Hausratversicherung Sonderkündigung und Geld zurück?
Hallo,
ich ziehe um und zwar in eine andere Tarifzone (von 1 in 2) und möchte daher meine Hausrat Sonderkündigen.
Nun wurde vor einem Monat bereits der Jahresbetrag abgebucht. Dies wurde trotz einer Sonderkündigen vorgenommen.
Schicke nun eine neue Kündigung mit Grundlage der Tarifzonen und würde gerne wissen ob ich den Beitrag widerbekomme? Oder ob ich dem Lastschrifteinzug widersprechen soll?
Wie ist hier der beste Weg?
Danke
5 Antworten
Nun wurde vor einem Monat bereits der Jahresbetrag abgebucht. Dies wurde trotz einer Sonderkündigen vorgenommen.
Der alte oder der neue?
Gab es eine schriftliche Mitteilung über den erhöhten Beitrag in der neuen Tarifzone? Ab da besteht für 4 Wochen ein Sonderkündigungsrecht.
Wurde die Kündigung beweisbar versandt?
Oder ob ich dem Lastschrifteinzug widersprechen soll?
Dafür hast du ja 8 Wochen Zeit. Wenn du wirksam gekündigt und die Erstattung der Beiträge gefordert hast (am besten mit konkreter Frist) würde ich abwarten. Erst wenn die Frist zur Rückbelastung sich dem Ende neigt, ohne dass eine Erstattung vorgenommen wurde, solltest du zurückbuchen.
Kündigung genau formulieren, wenn du in einer größere Wohnung ziehst und daher die Prämie höher wird ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht weil nicht nur der Beitrag sondern auch die Leistung steigt.
Es geht wirklich nur über den Hinweis der Tarifzone.
Den habe ich aufgenommen mit dem Gesetzes Verweis. Viele dank
@Nolarcro,
bezüglich eines Umzuges kann es natürlich in Einzelfällen ein Sonderkündigungsrecht geben.
Wie z.B.: wenn eine Person in den anderen Haushalt einzieht und für diese Wohnung bereits eine Hausratsversicherung besteht.
Oder ein Pflegebedürftiger zieht in ein Pflegeheim.
Allerdings wenn die Familie in eine andere Wohnung umzieht hat sie den Anspruch, dass die Versicherung auf die neue Wohnung angepasst wird, unter Umständen auch der Vertrag gekürzt wird. Aber ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.
Gruß Apolon
Wie nennt sich der Fall denn wenn man wegen dem Tarifzonen Wechsel die momentane Hausrat kündigen will?
Solch eine Kündigung wäre nur möglich, wenn kein Umzug statt findet und die derzeitige Tarifzone verändert wir.
Fällt unter den Begriff Beitragserhöhung.
Ist also in deinen Fall (Umzug) nicht gegeben.
@Nolacro,
bei einem Umzug in eine andere neue Wohnung gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Du kannst allerdings den Vertrag zum Ablauf kündigen.
Gruß Apolon
PS: man sollte nicht alles glauben, was man im Internet liest!
Laut dem Paragraphen im Kommentar vor mir ist es schon bei Tarifzone Wechsel ein Grund
§§ gibt es nur in Gesetzen. Welches Gesetz meinst Du denn ?
In Deinem Fall wird kein Sonderkündigungsrecht begründet. Die Änderung der Tarifzone geht ja nicht vom Versicherer aus - was dann eine Erhöhung des Beitrages ohne adäquate Leistungsverbesserung entspräche und ein Sonderkündigungsrecht begründen würde. Vielmehr ergibt sich die Anwendung einer anderen Tarifzone durch Deinen Umzug. Das hat der Versicherer nicht zu vertreten. Somit besteht für Dich kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst fristgerecht zum Ablauf kündigen.
Das stimmt so nicht http://verbraucherforum-info.de/formulare-vorlagen/hausratversicherung-umzug-wohnungswechsel/
... aber eine Sonderkündigung ist doch bei einem Umzug gar nicht möglich. Wer kommt denn auf solche >Ideen? ... so jedenfalls meine Glaskugel.
Steht überall unter Sonderkündigung. Aber nur wenn man die Tarifzone wechselt. Da dadurch der Beitrag erhöht wird und dies erlaubt eine Sonderkündigung
... wenn die Versicherung wechselt, aber doch nicht, wenn der VN wechselt!
... meine sagt, kein Sonderkündigungsrecht. Normale Kündigung binnen eines Monats nach Zugang der Rechnung. Es wird der Beitrag der alten Wohnung bis zum Ablauf berechnet.
... aber eine Sonderkündigung ist doch bei einem Umzug gar nicht möglich.
Wenn sich die Tarifzone zu Lasten des Versicherungsnehmers ändert schon.
Genau habe es auch gefunden. Laut VHB 92 Paragraph 11 Ziffer 4. durch die Änderung der Tarifzone
Ja, wegen einer Änderung der Tarifzone (ohne Umzug!) durch den Versicherer wird ein Sonderkündigungsrecht begründet, nicht jedoch, wenn der VN in eine andere Tarifzone umzieht!
Laut dem Text und Internet Foren stimmt das so nicht ganz. Die Tarifzone ändert sich und begründet es so. Vergleichbar mit einem Fitness Studio, wenn die vor Ort nicht das gleiche anbieten können zum gleichen Preis ist eine Sonderkündigung möglich. Dies ist auch hier der Fall. Bei einer anderen Tarifzone wegen Umzug bestehen neue Konditionen die nicht übernommen werden müssen.
Wurde auch von einem Anwalt bestätigt.
Hier auch noch ein Beweis http://verbraucherforum-info.de/formulare-vorlagen/hausratversicherung-umzug-wohnungswechsel/
... wer lesen kann ist meist vorneweg! ... Meine kennt den Begriff Sonderkündigung für solche Fälle nicht. Es wird aber danach gefragt, und somit ist meine Antwort bitte erst einmal zu lesen.
Ich habe das neue Angebot vorgestern per Mail erhalten. Auf meine damalige Kündigung wegen Umzug zum 15.10 wurde nicht reagiert bzw abgelehnt. Habe nun einen neuen Brief mit einer Frist zur rückbuchung sowie dem Hinweis auf die Tarifzone verfasst