Hausratversicherung Sonderkündigung und Geld zurück?

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Nun wurde vor einem Monat bereits der Jahresbetrag abgebucht. Dies wurde trotz einer Sonderkündigen vorgenommen.

Der alte oder der neue?

Gab es eine schriftliche Mitteilung über den erhöhten Beitrag in der neuen Tarifzone? Ab da besteht für 4 Wochen ein Sonderkündigungsrecht.

Wurde die Kündigung beweisbar versandt?

Oder ob ich dem Lastschrifteinzug widersprechen soll?

Dafür hast du ja 8 Wochen Zeit. Wenn du wirksam gekündigt und die Erstattung der Beiträge gefordert hast (am besten mit konkreter Frist) würde ich abwarten. Erst wenn die Frist zur Rückbelastung sich dem Ende neigt, ohne dass eine Erstattung vorgenommen wurde, solltest du zurückbuchen.

Nolacro 
Fragesteller
 01.10.2015, 15:55

Ich habe das neue Angebot vorgestern per Mail erhalten. Auf meine damalige Kündigung wegen Umzug zum 15.10 wurde nicht reagiert bzw abgelehnt. Habe nun einen neuen Brief mit einer Frist zur rückbuchung sowie dem Hinweis auf die Tarifzone verfasst

kevin1905  01.10.2015, 15:56
@Nolacro

Kündigung genau formulieren, wenn du in einer größere Wohnung ziehst und daher die Prämie höher wird ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht weil nicht nur der Beitrag sondern auch die Leistung steigt.

Es geht wirklich nur über den Hinweis der Tarifzone.

Nolacro 
Fragesteller
 01.10.2015, 16:14

Den habe ich aufgenommen mit dem Gesetzes Verweis. Viele dank

@Nolarcro,

bezüglich eines Umzuges kann es natürlich in Einzelfällen ein Sonderkündigungsrecht geben.

Wie z.B.:  wenn eine Person in den anderen Haushalt einzieht und für diese Wohnung bereits eine Hausratsversicherung besteht.

Oder ein Pflegebedürftiger zieht in ein Pflegeheim.

Allerdings wenn die  Familie in eine andere Wohnung umzieht hat sie den Anspruch, dass die Versicherung auf die neue Wohnung angepasst wird, unter Umständen auch der Vertrag gekürzt wird. Aber ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.

Gruß Apolon

Nolacro 
Fragesteller
 03.10.2015, 13:31

Wie nennt sich der Fall denn wenn man wegen dem Tarifzonen Wechsel die momentane Hausrat kündigen will?

Apolon  04.10.2015, 14:15
@Nolacro

Solch eine Kündigung wäre nur möglich, wenn kein Umzug statt findet und die derzeitige Tarifzone verändert wir.

Fällt unter den Begriff Beitragserhöhung.

Ist also in deinen Fall (Umzug) nicht gegeben.

@Nolacro,

bei einem Umzug in eine andere neue Wohnung gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

Du kannst allerdings den Vertrag zum Ablauf kündigen.

Gruß Apolon

PS: man sollte nicht alles glauben, was man im Internet liest!

Nolacro 
Fragesteller
 02.10.2015, 14:09

Laut dem Paragraphen im Kommentar vor mir ist es schon bei Tarifzone Wechsel ein Grund

Apolon  03.10.2015, 01:07
@Nolacro

§§ gibt es nur in Gesetzen. Welches Gesetz meinst Du denn ?

In Deinem Fall wird kein Sonderkündigungsrecht begründet. Die Änderung der Tarifzone geht ja nicht vom Versicherer aus - was dann eine Erhöhung des Beitrages ohne adäquate Leistungsverbesserung entspräche und ein Sonderkündigungsrecht begründen würde. Vielmehr ergibt sich die Anwendung einer anderen Tarifzone durch Deinen Umzug. Das hat der Versicherer nicht zu vertreten. Somit besteht für Dich kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst fristgerecht zum Ablauf kündigen.

... aber eine Sonderkündigung ist doch  bei einem Umzug gar nicht möglich. Wer kommt denn auf solche >Ideen? ... so jedenfalls meine Glaskugel.

Nolacro 
Fragesteller
 01.10.2015, 15:38

Steht überall unter Sonderkündigung. Aber nur wenn man die Tarifzone wechselt. Da dadurch der Beitrag erhöht wird und dies erlaubt eine Sonderkündigung

schleudermaxe  01.10.2015, 15:40
@Nolacro

... wenn die Versicherung wechselt, aber doch nicht, wenn der VN wechselt!

schleudermaxe  01.10.2015, 15:48
@schleudermaxe

... meine sagt, kein Sonderkündigungsrecht. Normale Kündigung binnen eines Monats nach Zugang der Rechnung. Es wird der Beitrag der alten Wohnung bis zum Ablauf berechnet.

kevin1905  01.10.2015, 15:50

... aber eine Sonderkündigung ist doch  bei einem Umzug gar nicht möglich.

Wenn sich die Tarifzone zu Lasten des Versicherungsnehmers ändert schon.

Nolacro 
Fragesteller
 01.10.2015, 15:52

Genau habe es auch gefunden. Laut VHB 92  Paragraph 11 Ziffer 4. durch die Änderung der Tarifzone

suzisorglos  01.10.2015, 21:36
@Nolacro

Ja, wegen einer Änderung der Tarifzone (ohne Umzug!) durch den Versicherer wird ein Sonderkündigungsrecht begründet, nicht jedoch, wenn der VN in eine andere Tarifzone umzieht!

Nolacro 
Fragesteller
 01.10.2015, 22:14

Laut dem Text und Internet Foren stimmt das so nicht ganz. Die Tarifzone ändert sich und begründet es so. Vergleichbar mit einem Fitness Studio, wenn die vor Ort nicht das gleiche anbieten können zum gleichen Preis ist eine Sonderkündigung möglich. Dies ist auch hier der Fall. Bei einer anderen Tarifzone wegen Umzug bestehen neue Konditionen die nicht übernommen werden müssen.

Wurde auch von einem Anwalt bestätigt.