Hauskauf zusammen mit meiner Frau, vom Vater?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

> um die Grunderwerbsteuer zu umgehen

Abgesehen davon, dass die wegen Paragraph 3 Ziffer 6 Satz 3 entfällt, wäre sie zu vernachlässigen gegenüber der Schenkungssteuer.

Da kann man Fehler machen, die richtig teuer sind. Also ab zum Steuerberater. Der hat zwar auch nicht immer mehr Ahnung als wir hier, aber er haftet für eine falsche Beratung. Es geht vor allem darum, wie lange Du warten musst, bevor Du die Hälfte Deines Geschenks weiterschenkst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ReneBL 
Fragesteller
 05.10.2020, 19:28

Könnte man die Schenkungssteuer denn nicht umgehen, wenn der geschenkte Anteil komplett an mich geht, und der Teil den wir kaufen sozusagen mehr von meiner Frau mit einen höheren Anteil bezahlt wird, sodass wir am ende 50/50 Besitzer sind?

TomRichter  05.10.2020, 22:06
@ReneBL

Steht doch schon oben:

Also ab zum Steuerberater. Der hat zwar auch nicht immer mehr Ahnung als wir hier, aber er haftet für eine falsche Beratung.
TomRichter  05.10.2020, 22:10
@TomRichter

Ergänzend dazu:

Außerdem kann der Steuerberater gezielte Nachfragen stellen, beispielsweise danach, ob Deine Frau nachweislich genügend eigenes Vermögen hat für den Kauf. Das Finanzamt ist ja nicht blöd, es drückt nur manchmal auf höhere Anordnung hin beide Augen zu. Aber eher nicht bei unsereins :-(

Wegen der Grunderwerbsteuer musst du keine Klimmzüge machen. Der Verkauf ist tatsächlich nach § 3 Nr. 6 GrStG steuerfrei auch für deinen Ehefrau.

Anders sieht es bei der Schenkung aus. Deine Ehefrau landet da in der Steuerklasse II, in der der Freibetrag nur 20.000 € beträgt. Günstig wäre es du kaufst das Haus von deinen Eltern (ggf. gemischte Schenkung) und schenckst oder verkaufst danach 50 % deiner Frau.

Kuestenflieger  05.10.2020, 17:40

es gibt glückliche ehen - da wird der gatte mit im grundbuch eingetragen .

lesterb42  05.10.2020, 18:34
@Kuestenflieger

Wo ist der Zusammenhang zwischen deinem Kommentar und meiner Antwort?

wechsle den anwalt ! der sollte das aus der hand sofort wissen und erklären können.

lesterb42  05.10.2020, 18:35

Wenn man so überhaupt keine Kenntnisse hat, muss man auch nicht antworten.

  1. Waren die beim Notar und nicht beim Anwalt.
  2. Macht der Notar keine Steuerberatung.
Kuestenflieger  05.10.2020, 19:51
@lesterb42

dann bleib still ! ein notar notiert fürs gericht !

lesterb42  06.10.2020, 12:15
@Kuestenflieger

Ein weiterer Beleg deiner Unkenntnis.