15 Jahre, Schenkungsvertrag?

2 Antworten

Als Kind kannst du das Geschenk rechtswirksam annehmen. (Ein Kind erlangt bei einer Schenkung nur "einen rechtlichen Vorteil", deshalb braucht es nicht die Zustimmung der Eltern, wenn es das Geschenk annimmt.) http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html  Du darfst es also behalten.

Die Eltern können die Nutzung auch nicht dauerhaft untersagen, sie müssen mit dem Kind eine Einigung finden. Denn ein DVD Player beeinträchtigt nicht das Wohl des Kindes. Lies mal § 1626 Absatz 2. BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Vielleicht sollten deine Eltern diese beiden Gesetze auch mal lesen.

AalFred2  09.09.2016, 12:50

Die Eltern können die Nutzung auch nicht dauerhaft untersagen, sie müssen mit dem Kind eine Einigung finden.

Und wenn es keine Einigung gibt, passiert was?

Hugito  09.09.2016, 13:32
@AalFred2

Wenn die Eltern die Nutzung z.B. vollständig untersagen, dann wäre die Ausübung der elterliche Sorge rechtsmissbräuchlich. In diesem Falle könnte das Kind sich z.B. Hilfe vom Jugendamt beschaffen.

AalFred2  09.09.2016, 13:48
@Hugito

Lustig. Was wohl das Jugendamt macht, wenn sich ein Jugendlicher beschwert: "Meine Eltern lassen mich nicht fernsehen"? Kurzer Hinweis: NICHTS.

dennis2082  13.11.2016, 03:07

Schenkung ist nicht gleich Schenkung und wen folgekosten erstehen können es die Eltern untersagen da sie dafür aufkommen müssen. Aber bei ein Videorecorder wohl eher nicht.

Ja, eine 15jährige darf Geschenke ohne Genehmigung der Eltern annehmen, wenn sie dadurch keine rechtlichen Nachteile hat. Das ist bei einem DVD-Player nicht der Fall.

Wenn sie jedoch Wert auf ein gutes Verhältnis zu den Eltern legt, sollte sie es sich gut überlegen, ob sie das Geschenk annimmt!