Notarvertrag Hauskauf - Als Zahlungsziel Darlehenskonto vom Verkäufer?
drei kurze Fragen in die Runde:
(1) Im Notarvertrag steht als Zahlungsziel das Darlehenskonto des finanzierenden Instituts des Verkäufers. Könnte es hierbei ein Problem geben?
(2) Weiterhin ist vereinbart, dass die Verkäufer ein anderes Zahlungsziel, solange die Fälligkeitsmitteilung des Notars noch nicht erfolgte, beim Notar anmelden können. Könnte es hierbei ein Problem geben?
(3) Haftet der Käufer für die Richtigkeit der Daten (IBAN, Aufteilung der Zahlungen, etc) in der Fälligkeitsmitteilung des Notars?
Viele Grüße und Danke für die Antworten vorab.
2 Antworten
- Es ist üblich, dass der Kaufpreis aufgeteilt wird, wenn eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld noch valutiert ist. Der Notar schickt an den Käufer eine Nachricht: zahle Summe X an die Bank Z, zahle Summe Y an das Konto des Verkäufers etc.
- Auf welches Konto des Verkäufers Geld geht, ist einem Käufer egal. Wichtig ist nur, dass eine eingetragene Grundschuld nur gelöscht werden kann, wenn die Bank zustimmt, also ihr Geld bekommt. Aber das klärt der Notar mit der Bank, wenn er die Löschungsbewilligung einholt
- Nein, diese Daten kennt ein Käufer üblicherweise nicht. Dafür ist der Verkäufer verantwortlich, die Kontonummern, Darlehensnummern zu prüfen. Deshalb erhält jede Partei vor Beurkundung den KV-Entwurf zur Prüfung und Genehmigung
Bei rechtlichen Fragen steht auch das Notariat zur Verfügung. Die werden üblicherweise vom Verkäufer bezahlt
Nein, das sollte zu keinen Problemen führen. Bevor der Notar das Schreiben zur Fälligstellung des Kaufpreises herausgibt, muss er die Löschungsbewilligung der grundschuldgebenden Bank des Verkäufers in grundbuchmäßiger Form vorliegen haben. Welchen Betrag der Käufer auf welche Bank des Verkäufers überweist, ist dem Käufer vollkommen egal. Hauptsache die Summe der Überweisungen übersteigt nicht den Kaufpreis
Danke für die Antwort. Wie wird dann normalerweise bei Darlehenskonten verfahren, die nach einer Überweisung des Kaufpreises ja in einem positiven Saldo sind? Haben die ehemaligen Besitzer dann problemlosen Zugriff auf das überschüssige Geld oder kontaktiert die Bank dann die Verkäufer, um das Geld zu verteilen?
Nein, wie oben geschrieben schreibt der Notar in seinem Schreiben an den Käufer exakt die Summe, die die Bank für die Ablösung des Restdarlehens verlangt, und gibt die Konto-/Darlehensnummer an, wohin der Betrag zu zahlen. Gibt es eine Differenz zum Kaufpreis, schreibt er diese Restsumme zur Zahlung auf ein vom Verkäufer im Kaufvertrag benanntes Konto (oder später benanntes Konto) aus. Diese Verteilung ist Sache des Notars und damit sicher. Ihr als Käufer müsst Euch nur genau an die Angaben des Notars in diesem erwähnten Schreiben halten!
Frag doch bitte den Notar. Der kennt den Vertrag und wird für diese Auskünfte sehr ordentlich von dir bezahlt.
Vielen lieben Dank für die Antwort. Mir ist eigentlich die erste Frage am wichtigsten. Dass im Vertrag festgelegt ist, dass die Summe auf das Darlehenskonto der finanzierenden Bank der Verkäufers geht.
Daher, der Kaufbetrag würde dann in voller Summe X, nach Fälligkeitsmitteilung des Notars, auf das Darelehenskonto der Verkäufer gehen. Verkäufer hat nur eine Grundschuld bei der finanzierenden Bank, wo auch das Darlehenskonto liegt.
Hier stelle ich mich die Frage, ob dies grundsätzlich zu Problemen führen könnte.
Als Käufer kann ich ja grundsätzlich erwarten, dass die angegebenen Zahlungsdaten im Vertrag, bestätigt durch Verkäufer und auch notariell, auch so stimmen....