Hauskauf Konventionalstrafe wie hoch darf diese sein, also die ich festlege, wenn mein Haus verzögert gebaut wird, wie viel prozent pro Monat?

5 Antworten

Vertragsstrafen können nicht "festgelegt" werden, sie müssen vereinbart werden.

Ich glaube nicht, dass jemand der hier Fragen stellt überhaupt die Marktmacht hat seinen Vertragspartner zu einer Vertragsstrafe bewegen zu können.

Falls doch, gibt es rechtlich keine Grenze. Ein von einem Kaufmann, einer als GmbH betriebenen Baufirma beispielsweise, abgegebenes Vertragsstrafeversprechen ist nicht wegen Unangemessenheit korrigierbar:

https://dejure.org/gesetze/HGB/348.html

Du kannst die nicht einfach festlegen. Wenn sowas wirksam vereinbart werden soll, muss das im Vertrag stehen.

Aber wahrscheinlich findest Du keine Firma, die einen solchen Vertrag mit Dir abschließt. So nötig hat es im Moment keiner.

Sorry, nicht Du, die Hausbauer legen das in den Vertrag, den DU unterzeichnen musst, fest.

Du als Auftraggeber erstellst KEINEN Vertrag, den bekommst Du vorgelegt.

Na Du hast dich ja bereits schon bestens informiert!

Festlegen darfst Du, was Du willst. Ob Dein Vertragspartner darauf eingeht, ist eine andere Sache. Bei den heutigen goldenen Zeiten für Bauunternehmen eher nicht. Da musst Du eher froh sein, wenn Du einen findest, der für Dich baut.

Btw: Meine Nachbarn ziehen in zwei zu ihren Eltern, weil sie ihre Wohnung verkauft haben. Das Haus, in das sie einziehen wollten und das am 1. Dez. fertig sein sollte, wurde noch nicht einmal begonnen.

Sorry, aber ich kenne keinen Hausbauer der sich auf so etwas einlassen würde. Außer vielleicht ein selbst geplantes Architektenhaus.