Hauskauf im trennungsjahr, ist das möglich?

3 Antworten

Auf das Haus selbst hat er, wenn Du allein ins Grundbuch eingetragen wirstkeinen Anspruch. Aber im Zuge Zugewinnausgleiches und der Berechnung Ihres Endvermögens hat er dann Anspruch auf den Wertzuwachs.

Hinsichtlich des Zugewinns könntet ihr aber vor der Scheidung eine notarielle Verzichtserklärung bei einem Notar unterzeichnen....falls er sich darauf einläßt ?

Du hast doch bestimmt einen Anwalt. Warum fragst du den nicht?

leider noch nicht, wird aber der nächste Schritt! Danke

Soweit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung des Hauses und der güterrechtlichen Auseinandersetzung der Ehe ein Zugewinn zu verzeichnen wäre, dürfte der Ehepartner daran zur Hälfte partizipieren!?!