Hauskauf, gekauft wie gesehen, wie funktioniert das in der Praxis?

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Ganz schwierige Frage, selbst nach Auskunft meines Notars mit dem ich mehr als 20 Jahre zusammenarbeite, nicht so einfach zu beantworten. Also Tatsache ist, der Verkäufer muss Mängel an dem Haus dem Käufer mitteilen, ansonsten wird das als argliste Täuschung angesehen, und der Verkäufer muss dafür einstehen. Wenn der Mangel nachweisbar dem Verkäufer nicht bekannt war, so muss man prüfen, wann der Mangel entstanden ist, vor oder nach Unterzeichnung des Kaufvertrages. Außerdem ob es ein Gebrauchgegenstand ist (z.B. Durchlauferhitzer) oder zur Bausubstanz des Hauses gehört (Z.B. Fenster), davon hängt ab ob es ein versicherter Schaden ist, sprich ob die Versicherung das bezahlt. Ist der Schaden nicht versichert gewesen und ist der Schaden dem Verkäufer nicht bekannt gewesen, dann muss der Käufer diesen übernehmen. Das ist Pech, insofern gilt bei Immobilien "gekauft wie gesehen". War es versichert, dann zahlt die Versicherung, wichtig ist nur das Verkäufer auch die Prämie in der Zeit auch bezahlt während die Eigentumsübertragung vollzogen wird. Ist die Prämie nicht bezahlt worden (z.B. Brandschaden) muss die Versicherung nicht zahlen. Vorsicht! Ansonsten muss ich dem Vorredner zustimmen, besorge Dir einen guten Sachverständigen, der das Haus auf Mängel genau prüft, das führt auch meist zu einem günstigeren Kaufpreis, lohnt sich fast immer. Zusätzliche Vereinbarungen im Kaufvertrag, muss man den Notar fragen, ob diese gesetzlich zulässig sind. Außerdem werden sich die Kaufpreisverhandlungen dann schwieriger gestalten, weil der Verkäufer natürlich im Gegenzug etwas für diese zusätzliche Vereinbarung haben will. Zusätzliche Vereinbarungen, die über dem Normalen hinaus gehen, halte ich im Regelfall eher für kontraproduktiv, also besser wenn möglich vermeiden. Sokol Mihajlovic

Eine Bestandsimmobilie wird stets "gekauft wie gesehen". Der Verkäufer haftet jedoch stets für Mängel, die ihm bekannt, aber nicht offensichtlich sind. Er darf nichts verschweigen. Wenn sich z.B. nach dem Kauf herausstellt, dass der Keller von außen nass wird und der Verkäufer die Feuchteschäden von innen nur optisch beseitigt hat, um das Haus gut zu verkaufen, kann der Kaufvertrag ggf. "rückabgewickelt" werden. Dazu braucht man jedoch als Laie in jedem Fall einen Rechtsanwalt. Ein Käufer und auch ein Sachverständiger sind nicht zu einer Tiefenprüfung verpflichtet, d.h., sie müssen nicht irgendwo etwas zerstören, um zu erkennen, wie der Zustand im Innern beschaffen ist. Ein Sachverständiger hat aber technische Möglichkeiten, um z.B. Feuchte- und Temperaturmessungen an Bauteilen vorzunehmen und kann daraus Rückschlüsse auf die Bausubstanz ziehen. Ein (unabhängiger) Bausachverständiger kostet etwas Geld, ist aber sehr hilfreich. Das kann auch ein erfahrener Makler sein, aber nicht gerade der beauftragte Verkäufer-Makler...

Klar musst du alles prüfen ob es funktioniert. Ein Verkäufer kann Mängel verschweigen... Ich würde auch nicht "gekauft wie gesehen" unterzeichnen, was ist, wenn beim Tapezieren Schimmel an den Wänden zum Vorschein kommt? Wenn die Heizung nicht funktioniert? Das Dach undicht ist? Das wird teuer.... Das sind Mängel die der Verkäufer angeben muss und gern auch einmal verschweigt, sowas drückt nämlich den Kaufpreis.

Würde das Haus auf alle Fälle durch einen Gutachter inspizieren lassen. Der weist auch darauf hin was man beachten muss oder vertraglich festhalten Kaufvertrag macht dann sowieso der Notar. Wichtig ist das Vorfeld. Kostet etwas aber Sie werden es dann nicht bereuen

ich glaube, hier haben sich die gesetzlichen vorschriften durch irgendein Urteil aber geändert... Die Formel "gekauft wie gesehen" gilt nun nicht mehr wirklich, der Verkäufer kann nun wesentlich leichter zur Verantwortung gezogen werden. Musst mal googln :)