Hausfriedensbruch angezeigt worden?
Ich bin vor kurzem mit 2 Freunden Abends in einem leerstehendem Ort [ abgesehen von 4 Familien die dort noch wohnen ], welcher abgebaggert werden soll von Rheinbraun, durchgegangen. Uns war leider nicht bewusst, das wir dies nicht durften. Als wir dann von einem Auto Scheinwerfer sahen, sind wir in einer Einfahrt hinein gelaufen und haben uns dort hinter einer kleinen Mauer versteckt, da wir das schon gruselig fanden in dem leerstehendem Ort und wir nicht wussten was dieser PKW möchte. Dieser hielt direkt bei uns an und es kamen 2 Taschenlampen Scheinwerfer in die Einfahrt hinein gestrahlt, welche vom Sicherheitsdienst waren und die uns dort aufgegriffen haben. Wir haben uns entschuldigt aber es war kein reden mit denen. Die riefen sofort die Polizei und der Sicherheitsdienst hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch geschrieben. Wir haben nichts beschädigt oder sonst etwas, wir sind lediglich aus " Angst vor dem Auto " in die Einfahrt hinein gelaufen und haben uns dort versteckt. Das Haus war leerstehend, was man mit blosem Auge erkennen konnte.
Was muss ich nun befürchten? Ich habe noch nie mit der Polizei zutun gehabt und möchte auch keinen Ärger. Selbst beim Sicherheitsdienstschef haben wir angerufen und uns entschuldigt und wir haben vorgeschlagen für den Arbeitsaufwand, den diese durch uns hatten, aufzukommen. Leider war aber absolut kein reden mit denen :/
Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
6 Antworten
Sobald eine Anzeige vorliegt, muss dieser der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Es ist zwar löblich, dass ihr bei der Polizei anruft, aber auch die hätte nichts tun können.
Ihr werdet einen Anhörungsbogen bekommen. In diesem schreibst du genau das was war.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Ganze eingestellt wir, dafür ist das "Fehlverhalten" einfach zu gering.
Sollte aber nicht nochmal passieren;)
Auch eine interessante Meinung.
Ich habe glaub ich in den 8 Jahren Polizei nie jemanden in die Pfanne gehauen, wenn er bei mir ausgesagt hat. In den meisten Fällen können wir (Polizei) durchaus dem Bürger helfen, egal ob Beschuldigter oder Zeuge.
Oder zumindest sagt man nicht ohne Rechtsanwalt bei der Polizei aus, wie es einige Rechtsanwälte ebenso empfehlen.
Ach was? Ein Rechtsanwalt, der dafür bezahlt wird, wenn man ihn beauftragt sagt, dass du ihn beauftragen sollst, bevor du zur Polizei gehst? Sachen gibts 0.o
Sofern im Ort noch Menschen wohnen, bezweifle ich das dieser nicht frei zugänglich sein sollte. Wie sollen die dortigen Anwohner denn dann noch Besuch empfangen?!
Es muss an den Ortsanfängen und Ende überall stehen, dass nur Anwohner diesen betreten dürfen. Ich bezweifel erstens das dies der Fall war und zweitens dies rechtlich überhaupt möglich ist.
Es muss erst einmal nachgewiesen werden, dass zum Zeitpunkt eures betretens der komplette Ort bereits Rheinbraun gehört hat und die Sicherheitsfirma eine Vollmacht/einen Arbeitsauftrag von Rheinbraun hatte.
So oder so liegt hier eine geringe Schuld vor, so das das Verfahren wahrscheinlich nach § 153 StPO eingestellt wird. Auch eine Einstellung nach § 170, Satz 2 StPO ist möglich. ( gar keine ( nachweisbare ) Schuld )
>Das Haus war leerstehend, was man mit blosem Auge erkennen konnte.<
???
was hat das damit zu tun, leerstehend ... vollstehend
war es euer Haus ? euer Grundstück
also
Das Problem ist, das dies wohl anscheinend schon bei der Staatsanwaltschaft liegt, da der Sicherheitsdienst dies angezeigt hat als Hausfriedensbruch :/ selbst bei der Polizei haben wir angerufen und nachgefragt und uns dort entschuldigt aber alle versuche die Anzeige zu verhindern waren gescheitert :-(
Die Polizei kann da gar nix machen, das könnte nur der Besitzer des Grundstückes, bzw. sein Sicherheitsdienst, wenn er ihn dazu ermächtigt hat.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, die Polizei muß den Strafantrag annehmen und der Staatsanwalt übermitteln. Der Staatsanwalt entscheidet dann, wie es weitergeht, nicht die Polizei. Wenn ihr die Geschichte dort so erzählt wie hier, und wenn das die Wahrheit ist, wird die Sache garantiert eingestellt.
Wenn es eine offene Einfahrt war, ist von Hausfriedensbruch nicht mal die Rede. Da wird gar nix dabei rumkommen. Mach dir keinen Kopf.
In dem Fall hat das nichts mit der Einfahrt zu tun, sondern ob die Ortschaft zum Zeitpunkt des angeblichen Hausfriedensbruchs schon komplett Rheinbraun gehörte.
solange dann die Ortschaft nicht komplett umfriedet ist, wovon nicht auszugehen ist, ist es auch dann kein Hausfriedensbruch. Googel doch mal, was Hausfriedensbruch ist.
In einem polizeilichen Anhörungsbogen schreibt man gar nichts. Man sagt auch als Beschuldigter nie bei der Polizei aus, wie das nahezu alle Rechtsanwälte empfehlen.
Oder zumindest sagt man nicht ohne Rechtsanwalt bei der Polizei aus, wie es einige Rechtsanwälte ebenso empfehlen.
An den Fragesteller: Niemals als Beschuldigter bei der Polizei aussagen. Weder schriftlich, noch mündlich.
Kommt eine schriftliche Polizei Vorladung, dann musst du diese nicht wahr nehmen. Wenn du trotz Vorladung nicht bei der Polizei erscheinst, hat das für dich keinerlei Nachteile.
Du bekommst keinen Haftbefehl, keinen Besuch von der Polizei und auch sonst keine negativen Einträge. Die Ermittlungen werden dann ohne deine Aussage abgeschlossen und die Polizei Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Diese entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Über beides bekommst du per Brief bescheid.