Kann anstatt jahrelanges Wohnrecht Geld verlangt werden?

3 Antworten

Ne, ist es nicht. Wohnrecht besteht für die Person die eingetragen ist. Wenn die Person das Wohnrecht nicht wahrnehmen kann dann darf sie - oder Dritte- dafür kein Geld verlangen. 

Wenn aber gewünscht wir, dass das Wohnrecht aus dem Grundbuch entnommen wird, dann dürfen sich das bezeichnete Personen aber natürlich bezahlen lassen (also entweder die Verwandte, oder die Kinder SOFERN diese zu amtlichen Betreuern in dieser Angelegenheit berufen worden sind)

wofür ist denn gut, sich aus dem Grundbuch herausnehmen zu lassen?

Sofern für diesen Preis eine Löschungssbewilligung seitens einer taufrischen Berechtigten erteilt wird, sollten Sie zahlen, falls die Berechtigte nicht so "siech" wäre, dass in Kürze ohnehin mit der Löschung aufgrund des Todesnachweises der Berechtigten zu rechnen wäre.

Dann hätten Sie das Geld "zum Fenster raus geworfen"!

Wie geht es denn der verehrten Berechtigten so?