Haus besetzen?

5 Antworten

Können die das Haus einfach ihr eigen Nennen?

Ja, können sie. Aber dadurch werden sie nicht Eigentümer.

Also das Haus und Grundstück einfach in ihren Rechtmäßigen Besitz bringen?

In den Besitz nehmen in diesem Fall offenbar schon, aber nicht in den rechtmäßigen.

Das würde mich mal interessieren. Von "Narbarn" der Familie höre ich immer wieder das die nach Möglichkeiten schauen wie sie das Grundstück Rechtmäßig übernehmen können da sie den "Vor-"Besitzer nicht aus machen können.

Der Eigentümer (nicht Besitzer) steht im Grundbuch. In ganz seltenen Fällen gibt es auch herrenlose Grundstücke, aber davon kann hier nicht ausgegangen werden, da das typischerweise Fälle sind, in denen die Eigentumsaufgabe erklärt und im Grundbuch eingetragen wurde. Steht im Grundbuch eine verstorbene Person, wären deren Erben zu ermitteln.

Und könnte man die Besetzer einfach hinaus werfen?

Bei einer reinen Hausbesetzung dürfte das allein schon polizeirechtlich möglich sein. Ansonsten ist Räumung auch auf zivilrechtlichem Wege möglich, wobei das in der Vollstreckung oft Probleme bereitet. Aber hier gilt wohl: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Du kannst dir durchaus ein Haus ersitzen.
Einfacher wäre jedoch eine Aneignung.
Beides sind jedoch langwierige Verfahren.

Ein Notar/Rechtsanwalt gibt Auskunft.

Ronox  24.03.2018, 17:24
Du kannst dir durchaus ein Haus ersitzen.

Das kann man schon, aber nur wenn man fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, was ich hier bezweifle.

Einfacher wäre jedoch eine Aneignung.

Das ist sie. Aber nur, wenn das Grundstück herrenlos ist, was ebenfalls bezweifelt werden kann.

neununddrei  24.03.2018, 20:19

Ja stimmt, es gibt auch die Aneignung mittels Aufgebotsverfahren.

Bei uns ist eine Art Ersitzung erfolgt. Im Grundbuch war ein nicht ermittelter Eigentümer obwohl die Familie gekauft hatte. Die Familie konnte dem GB beweisen das sie das Grundstück erworben hat. War zwar nicht notariell 🤦🏻‍♀️ aber wurde im Nachhinein akzeptiert. Unter welchen Richtlinien weiß ich nicht. Kann ja nur nachträglich beurkundet worden sein.

Aber du hast natürlich Recht. Vielleicht drücke ich mich auch immer bissl blöd aus 🤗

Es ist grundsätzlich möglich, ein Grundstück zu "ersitzen"!

guckst Du hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/ersitzung

Die machen die billigwohnen und wenn es geht Rechnung.
Wenn sie Glück haben, noch 60 Jahre, bis zum Ableben des Eigentümers.
Stirbt der vorher, dann werden Erben gesucht. Finden sich keine, fällt das Eigentum an den Staat und wird verkauft. Verkauft aber an jemand, der den Preis zahlt und nicht an den, der billig drin wohnte. Alles was die Hausbesetzer bis dahin an Renovierung investieren ist dann futsch. Wenn sie Pech haben, kommt der Eigentümer oder Erben und verklagen die Hausbesetzer noch wegen unrechtmäßiger Inbesitznahme und verwohnen.

Hallo! Einfach in Besitz nehmen geht nicht und das Paar handelt ungesetzlich.

Amtlich wird sich ermitteln lassen wem Grundstück und Haus gehören. Ist der Besitzer tot stellt sich zunächst die Erbfrage

Ich wünsche Dir ein gutes und schönes Wochenende.