Nachbar hat seine Baugenemigung wahrscheinlich durch falsche Angaben bekommen
Hallo,
wir haben einen Grundstücksteil zwischen unserem Grundstück und dem unseres Nachbarn dazugekauft welches er zur Zeit noch nutzt( an den restlichen sind wir noch dran und wir haben dadurch das wir schon im Grundbuch stehen Vorkaufsrecht).
Er hat sein Haus vor ca. 10 Jahren gebaut und allen hier in der Nachbarschaft erzählt er habe des Grundstück gepachtet, alle im Grundbuch eigetragenen Besitzer sind allerdings verstorben , so das dieses aber eigendlich nicht stimmen kann. Der Beweiß das er uns einen Miet oder Pachtvertrag vorgelegt hat steht noch aus. Sie wissen ,daß das Grundstück von ihnen zu räumen ist und nutzen es dennoch einfach weiter, obwohl wir es ihnen schon verboten haben.
Anstelle dessen fangen sie uns nun auch noch an zu schikanieren.
Gestern haben wir Vermessungskarten vom Katasteramt bekommen und wir mussten feststellen das die Grenzabstände des Hauses absolut nicht eingehalten wurden, das Haus steht 2.89 von der Grundstücksgrenze und der ca. 6m breite Erker im Wohnzimmer mit Glasfront sogar nur 1,78m.
Seine Tochter war die Architektin der Hauses und er ist auch vom Fach , so das es bestimmt keine Unwissenheit war.
Wir vermuten das bei dem Bauamt evl.beim Bauantrag falsche Angaben zur Grundstücksgröße gemacht wurden, da sonst selbst bei dem Erker in NRW 3m eibgehalten werden müssen , das Haus ist bis zur Dachrinne ca. 6m hoch, das wir da laut der Bauverordnung auf einen Abstand von ca. 4,80 kämen.
Wie würdet ihr euch an unserer Stelle verhalten und was würdet ihr unternehmen? Irgendwie ärgern wir uns schon über ein so rücksichtsloses und skrupelloses Verhalten.
2 Antworten
Hallo,
wenn die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer alle verstorben sind, dann sind deren Erben die neuen Eigentümer - auch wenn sie noch nicht im Grundbuch stehen. Das macht die Sache aber auch nicht einfacher, weil dann die Erben ggf. durch ein Aufgebotsverfahren ermittelt werden müssen und Erbscheine erstellt werden ... usw..
Die Bauaufsicht richtet sich nicht nach Pachtgrenzen, sondern den In der Flurkarte eingezeichneten Grenzen. Wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden verlangt die Bauaufsicht einen Befreiungs-/Abweichungsantrag, den die Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks unterschreiben müssen, nicht die Pächter etc. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass der Nachbar sich eine Genehmigung erschlichen hat.
Und bei früheren Bauordnungen war ein Grenzabstand von 3m noch nicht vorgeschrieben; wahrscheinlich waren 2,50m ausreichend. Und Erker dürfen auch heute noch in gewissem Umfang in die Abstandsfläche hineinragen.
Was genehmigt wurde und ob die Ausführung mit der Genehmigung übereinstimmt kannst Du nur durch Einsicht in die Baugenehmigung prüfen, was Du als Nachbar bei der Bauaufsicht darfst. Also melde Dich dort an und verlange Akteneinsicht. Nimm Dir aber einen Fachmann mit; die Bauaufsicht ist nicht mehr zur Beratung verpflichtet.
Hallo,
der Nachbar kann keine Erlaubnis von den zu der Zeit des Baues eingetragenen Eigentümern des Grundstücks haben, da diese alle schon länger verstorben sind .
Die Grenzverletzungen wurden von uns anhand der Flurkarten festgestellt.
Im Grundbuch ist auch nichts eingetragen!!!!