Nachbar hat seine Baugenemigung wahrscheinlich durch falsche Angaben bekommen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer alle verstorben sind, dann sind deren Erben die neuen Eigentümer - auch wenn sie noch nicht im Grundbuch stehen. Das macht die Sache aber auch nicht einfacher, weil dann die Erben ggf. durch ein Aufgebotsverfahren ermittelt werden müssen und Erbscheine erstellt werden ... usw..

Die Bauaufsicht richtet sich nicht nach Pachtgrenzen, sondern den In der Flurkarte eingezeichneten Grenzen. Wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden verlangt die Bauaufsicht einen Befreiungs-/Abweichungsantrag, den die Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstücks unterschreiben müssen, nicht die Pächter etc. Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass der Nachbar sich eine Genehmigung erschlichen hat.

Und bei früheren Bauordnungen war ein Grenzabstand von 3m noch nicht vorgeschrieben; wahrscheinlich waren 2,50m ausreichend. Und Erker dürfen auch heute noch in gewissem Umfang in die Abstandsfläche hineinragen.

Was genehmigt wurde und ob die Ausführung mit der Genehmigung übereinstimmt kannst Du nur durch Einsicht in die Baugenehmigung prüfen, was Du als Nachbar bei der Bauaufsicht darfst. Also melde Dich dort an und verlange Akteneinsicht. Nimm Dir aber einen Fachmann mit; die Bauaufsicht ist nicht mehr zur Beratung verpflichtet.

Hallo,

der Nachbar kann keine Erlaubnis von den zu der Zeit des Baues eingetragenen Eigentümern des Grundstücks haben, da diese alle schon länger verstorben sind .

Die Grenzverletzungen wurden von uns anhand der Flurkarten festgestellt.

Im Grundbuch ist auch nichts eingetragen!!!!