Wer ist Eigentümer von seit Jahren unbewohnten Haus?

6 Antworten

Das Grundstück darf jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse hat.

Wenn Du also das Grundstück daneben hast, so hast Du ein berechtigtes Interesse, weil z. B. ein Baum zu Dir rüber wächst, der Zaun am umfallen ist, oder was auch immer.

Falls Du auf ein starrköpfiges Personal im Grundbuchamt triffst, so kannst Du etwas Geld in die Hand nehmen und lässt den Grundbuchauszug vom Notar einholen. Die haben online Zugriff auf das Grundbuch. Kostet ca. 50,- Euro.

Man kann auch im Vermessungsamt nachfragen wer da im Grudnbuch eingetragen ist , man kriegt da allerdings nichts ausgedruckt kann sich das nur abschreiben damit man die Adresse des Eigentümers hat.

.... verstehe, und der Rechtspfleger lässt dich als Nachbar wirklich nicht in das Grundbuch Abt. 1 schauen?

Da kann für mich aber etwas nicht stimmen.

Du solltest ein Zettel oder ein Brief mit Deinem Anliegen in den Briefkasten werfen.

Vielleicht kommt ja der Besitzer irgendwann vorbei, dann hat er zumindest Deine Nachricht!

Daß ein Grundbuch in Deutschland nicht sauber ist kann ich nicht nachvollziehen!

Wir sind ja nicht in Griechenland, wo niemand weis wem was gehört.

Geh mal zum Grundbuchamt oder zum Bauamt. Dort kann man das erfahren, wenn man berechtigtes Interesse hat.

Falls nicht wende dich an einen Notar, der kann dir für eine geringe Gebühr die Auskunft einholen.