hauptwasseruhr in einfamilienhaus
guten tag , die hauptwasseruhr in einem efh ist bis 12/2013 geeicht. soweit ich weiß ist diese wasseruhr eigentum der berliner wasserbetriebe. sollte ich nun eine tausch oder neueichung anmahnen oder abwarten bis sich der eigentümer kümmert , oder bin ich gar in der pflicht die wasserbetriebe zuerinnern ??
danke und grüße
3 Antworten
soviel ich weiß ist die Uhr Eigentum der Wasserwerke aber das Eichen und die Wartungsarbeiten und all das gehört zu den Ausgaben der Gemeinschaft. Also müssen die Eigentümer bezahlen bzw der Eigentümer. Sag deinem Vermieter bescheid, er soll beauftragen
Verwechsel das nicht mit den Zählern in Wohnungen,die können auch geleast sein.
vermieter ist nicht, bin ja eigentümer
danke und gruß
Es gibt keine Wasseruhren, nur Wasserzähler!
Die Eichgültigkeitsdauer für Kaltwasserzähler ist 6 Jahre, d.h. ein in 2010 geeichter Zähler ist bis Ende 2016 gültig geeicht. Er kann durch ein Stichprobenverfahren um 3, ggf. 6 Jahre verlängert werden.
Die Versorger bzw. Netzbetreiber geben Acht auf die Termine, da der Einsatz von 'abgelaufenen' Messgeräten mit Bußgeld belegt ist.
Die kommen ganz allein,brauchst dich um nichts zukümmer.