Kann Mieter Einsichtnahme in Teilungserklärung zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung erhalten?

2 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Vermieter Dir Einsicht in die Teilungserklärung geben muß. Er muß Dir aber eine persönliche Betriebskostenrechnung erstellen in der Deine Zählerstände für Strom und Wasser aufgeführt sind. Außerdem der Schlüssel für die Teilung der anderen Kosten wie Müll etc.

Auf jeden Fall muss die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar sein. Ist sie das nicht, wird sie beanstandet.

Üblicherweise wird bei den Kostenanteilen, die nach Fläche abgerechnet werden, die gesamte Wohnfläche des bzw. der abgerechneten Objekte angegeben und daraus mit der Wohnfläche der jeweiligen Wohneinheit ein Quotient gebildet.