Wir haben die Hauptwasseruhr und Hauptgasuhr im Keller unseres Mieters. Kann uns der Mieter den Eintritt in den Kellerraum verbieten?

8 Antworten

Ihr könnt als Vermieter die vermieteten Räume (also auch den Keller) nach vorheriger Terminabsprache besichtigen. Dagegen kann sich der Mieter nicht wehren.

Zur jährlichen Ablesung muss er den Ablesedienst oder Sie in den Keller lassen. Dazu ist er als Mieter verpflichtet. Wenn er sich weigert, sollten Sie ihm das schriftlich mitteilen.

Der Termin der Ablesung sollte dem Mieter ca. 8-10 Tage bekannt gegeben werden.

Es geht also nur um den Kellerraum. Nicht um die ganze Wohnung. Und ihr habt Euch nicht von vornherein zusichern lassen, dass er Euch auf Wunsch umgehend in den Raum zum Ablesen rein läßt, wenn es erforderlich ist?

Grundsätzlich darf der Mieter das nicht verhindern, aber natürlich kann er seine "Macht" ausspielen und Euch behindern, bzw. verzögern.

Macht er das, und ihr habt das Gefühl, rein aus Schikane, dann wird der Normalmieter eindeutig zum Problemmieter. Problemmieter müssen mehr Miete zahlen. Checkt also, wenn er Schwierigkeiten macht, ob ihr noch Spielraum nach oben habt. In den Verhandlungen, die ggf. über die neue Miethöhe einsetzen, könnte man dann die Zusicherung gegen Fortbestand der aktuellen Miethöhe noch einhandeln.

.... bestimmt, und deshalb gibt es bei uns so eine Orgie nicht. Unsere Mieter bekommten die Ableskarten und wir geben die Ablesewerte dem Vertragspartner.

Natürlich gibt es diesbezügliche mietvertragliche Vereinbarungen.

Dem Vermieter oder seinem Erfüllungsgehilfen (Ablesefirma, Verwalter) darf das Betreten in diesem Falle nicht verwehrt werden. Er darf aber nur die Räume betreten, in denen die Zähler sind.

Das gilt üblicherweise einmal im Jahr und bei Zwischenablesungen bei Mieterwechsel.

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/besichtigungs-und-betretungsrecht-111-ablesen-von-zwischenzaehlern-heizkostenverteilern-etc_idesk_PI9865_HI1546203.html

Für den nächsten Mietvertrag, den Du über diese Räume schließt, weißt Du, dass Du es explizite mit in den Vertrag aufnimmst.