Hauptverhandlung wegen 1,8G marijuana?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bist Du zum ersten Mal mit Cannabis bzw. Drogen auffällig?

Dem Gesetz nach können Staatsanwälte ein Verfahren der geringen Menge wegen einstellen, müssen es aber nicht.

Möglicherweise gibt es besondere Gründe, das Verfahren zur Hauptverhandlung zuzulassen; Du solltest zumindest so etwas wie eine Anklageschrift erhalten (haben), aus der diese Gründe ersichtlich sind.


MoritzM1997 
Fragesteller
 09.05.2016, 15:13

Also ich bin das erst mal auffällig geworden allgemein nicht nur durch Drogen und ein Grund steht da nur das ich 1,8G dabei hatte.(1 Tag später wurde 100m von dem Ort weg eine Cannabis Plantage hochgenommen) alle Infos die ich glaube ich noch hab 

MoritzM1997 
Fragesteller
 09.05.2016, 18:27
@aXXLJ

Doch hab ich auch erst die und dann die das das Hauptverfahren eröffnet wurde

aXXLJ  10.05.2016, 06:18
@MoritzM1997

Man wird Dir dennoch nicht den Kopf abreißen. Es wird zu einer Geldbuße kommen oder zu einer Verpflichtung von Drogenberatungsgesprächen oder Pinkeltests für eine bestimmte Dauer.

Thx for * (1.141)

Das kommt auf das Bundesland an, wie das gehandhabt wir, aber das kann schon sein. Der Richter wird aber keine so hohe Strafe verhängen, weil du noch nie aufgefallen bist

MoritzM1997 
Fragesteller
 08.05.2016, 17:00

Ich wohne in NRW und bin jetzt 19.Also wird das nicht in mein Führungszeugniss kommen ? 

fertb5  08.05.2016, 17:03
@MoritzM1997

Bin zwar kein Experte, aber ich vermute, dass es in das polizeiliche Führungszeugnis kommt.

ich saß auch schon vor gericht wegen paar krümmel , war auch schon länger her , wurde aber innerhalb kurzer zeit drei mal mit minimale mengen erwischt, (immer nur der letzte gute nacht kopf xD)
war da glaub ich 16-17 jahre , oder so

aufjedenfall hab ich dafür 30 sozialstunden und ein drogen informationsabend bekommen ,
ich wüsste auch nicht das es jetzt (bin 30) noch im führungszeugnis steht