Darf Stiefmutter nach Erbe weiter im Haus wohnen?

10 Antworten

Da es kein Testament gab, gehe ich mal davon aus, dass es auch keinen Ehevertrag gab und die beiden im gesetzlichen Güterstand lebten? Danach erhält die Ehefrau 1/4 des Eigentums als Erbe und 1/4 als Zugewinn. Sie erbt somit 1/2 vom Vermögen. Darüber hinaus steht ihr der eheliche Hausrat (also Möbel, Wäsche, Auto usw) zu, soweit es sich nicht um Luxusgüter handelt. Und in Paragraf 1969 ist geregelt, dass dem Ehepartner " in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten" ist.

Da sie selber erbin ist kann sie auch noch drinnen wohnen bleiben. Warum hat die dem Verkauf zugestimmt wenn sie ausziehen muss?!

Ich hoffe es gibt hier jemandem der sich mit Erbrechen auskennt.

Davon kannst du mit völliger Gewissheit ausgehen, aber das wird dir in dieser Frage nicht wirklich helfen.

Naja, bis zum Verkauf ( das dauert ja üblicherweise nicht lange heutzutage) kann sie wohl schon noch drin wohnen bleiben, also eine Räumungsklage dauert länger. Da würde ich mich gar nicht drum kümmern. Gibt beide Häuser einen Makler und sucht euch in der Zwischenzeit einen Anwalt

Dazu müßten sie erst mal im Besitz beider Häuser sein. So sieht es abe rnicht aus.

Quatsch, die Erbengemeinschaft kann sofort den Verkauf ankurbeln.

@Paulina42

Dazu muss aber jedes Mitglied der Gemeinschaft zustimmen.

Nicht unbedingt. Wenn die Schwiegermutter nicht ausziehen will, muss sie die anderen auszahlen, kann sie das?

@Paulina42

Selbst wenn sie auszieht, muss sie nicht verkaufen. Und offensichtlich wollen die beiden auch keine Auszahlung.

deine Antwort ist sehr emotional und ich muss sagen etwas einseitig. Lies bitte die Beschreibung von miboki durch hinsichtlich des Erbrechts.

Ohne die Erkärung dazu wem mun was gehört kann man dir leider keine vernünftige Antwort geben.

Sie erbt ohne Testament genausoviel wie ihr Brüder zusammen. Mit welchem Recht willst du sie entfernen lassen, was würde sein wenn sie dem Verkauf nicht zustimmt? Wer würde denn deinen Hausanteil kaufen wenn sie einfach drin wohnen bleibt und ihr die Hälfte auch noch gehört?

Gegebenenfalls solltest du dich wirklich anwaltlich beraten lassen.