Hat es überhaupt zweck gegen den bescheid die Unfallrente zu entziehen widerspruch einzulegen

8 Antworten

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Bisher geht hier einiges durcheinander.

"Sie" wird wohl eine Berufsgenossenschaft sein die jetzt die Rente entzieht weil sich die Folgen des Arbeitsunfall soweit gebessert haben als das eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20 % nicht mehr vorliegt (entweder 10 oder 0). Die Rentenzahlung wird mit Ablauf des Monats X eingestellt.

Meine Frage ist jetzt: habt ihr ein Schreiben bekommen in dem die Entziehung angekündigt wird oder habt ihr den Bescheid über die Entziehung bekommen? Ersteres Schreiben nennt sich "Anhörung" und muss von der BG immer dann abgeschickt werden wenn sie beabsichtigt, in die Rechte des Rentenempfängers einzugreifen (§ 24 SGB X). Gegen die Anhörung ist ein Widerspruch nicht möglich, es werden lediglich 14 Tage Zeit eingeräumt, sich zum Sachverhalt zu äußern, mehr nicht. Ob man dies tut oder nicht beeinflußt die Entscheidung der BG normalerweise nicht.

Gegen den Bescheid (steht dick drauf) kann man hingegen Widerspruch erheben, die Frist dafür beträgt 4 Wochen. Wichtig: in diesen 4 Wochen muss der Widerspruch nicht begründet, sondern erstmal nur erhoben werden. Begründen müsst ihr ihn trotzdem, dazu ist es wichtig das ihr euch vorher von der BG alle medizinischen Unterlagen (nicht nur das letzte Gutachten) schicken lasst. Warum? Weil mit dem letzten Gutachten eine Besserung gegenüber dem Gutachten nachgewiesen werden muss auf Grund dessen es zu einer Rentenzahlung gekommen ist. Als Widerspruchsführer seit ihr der Pflicht nachzuweisen das genau das nicht passiert ist. Das ist nicht einfach und kostet Zeit. Bevollmächtigte wie der VdK oder eine Gewerkschaft (wenn dein Mann dort Mitglied ist) helfen euch dabei weiter. Anwälte tun das auch, aber die kosten Geld (und zwar euer Geld).

Wenn das Widerspruchsverfahren nicht zum Erfolg führt bleibt euch noch der Gang vor das Sozialgericht. Der ist erstmal kostenfrei (solange ihr keinen Anwalt nehmt), das weitere Verfahren betreibt dann das Gericht. Dies bestellt bei Bedarf auch einen Gutachter. Ihr selbst könnt auch einen solchen Antrag bei Gericht stellen, allersings kann das Gericht dann einen Kostenbeitrag von euch fordern wenn es selbst kein Gutachten für nötig hält.

Erfolgsaussichten? Dazu kann ich in eurem Fall nichts sagen weil ich nichts genaues weiß. Viele Verfahren sind aussichtslos, bei anderen hingegen ist durchaus was drin.

Werde Mitglied beim VDK und lasse Dich von deren Anwälten beraten.

Hoi.

"Mein Mann hatte im Januar 2011 einen Arbeitsunfall, ist von einem Gabelstabler überfahren worden. Mittelfuß,Sprunggelenk gebr., Achillessehne gerissen. Wurde operiert und mit Platten und Schrauben versorgt. Geht jetzt nach Wiedereingliederung Vollzeit arbeiten, hat aber Beschwerden..."

Er hat einen Rentenbescheid bekommen, wo genau beschrieben stand, was an Unfallfolgen verblieb. Stand da auch ein Zeitraum, wie lange es die Rente gibt? Gab es ein neues Gutachten mit neuen Ergebnissen?

Ciao Loki

glashuette 
Fragesteller
 09.10.2013, 08:26

Vor sechs Wochen war er beim Gutachter wegen unbefristeter Rentenzahlung drei mal war er bei dem selben der immer meinte erbrauchte sich keine sorgen machen die Erwerbsminderung bliebe.Letztens aber war er bei dem Stellvertreter der wohl eine wundersame Heilung feststellte!? Ich weis aber das dies nicht so ist da mein Mann des öfteren früher von der Arbeit heimkommt und auch sonst über Schmerzen klagt

Au jeden Fall Einspruch einlegen. !!!

Der Einspruch muss jedoch begründet werden. Da es aus Ihren Angaben nicht ersichtlich ist, oder kein Ansatz gefunden wurde, ist es ratsam die UVR mit der Vorsorge bei Verschlimmerung aufrecht zu erhalten. Ein GdB von 20% ist zwar relativ gering, jedoch gehe ich davon aus, dass es sich dabei um eine privatversicherte Leistung handelt und deshalb ist ein Einspruch obligatorisch, da die Versicherungsseite in Ihren Kriterien und Haftungsauschlüssen auch hart an die Grenzen geht.

Sie haben auch das Gutachten der Berufsgenossenschaft, daraus geht hervor, wer der Durchgangsarzt ist usw. , ich will hier nicht länger ausholen, da es besser ist, sich an einen versierten Anwalt zu wenden. Den VDK hat ein Kollege schon benannt.

Viel Erfolg und gute Besserung

Er kann nur Widerspruch einlegen.

Dann wird er wohl erneut begutachtet werden. Da der Unfall aber dokumentiert ist, kann er auch später immer wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen. Häufig entwickelt sich ja auch in späteren Jahren noch eine unfallbedingte Arthrose.