Hat der Vermieter eigentlich das Recht, in das Haus zukommen, welches er vermietet hat?

8 Antworten

Grundsätzlich nein. Er muss sich immer ankündigen und darf auch nur die Wohnung für Reparaturen oder für Besichtigungen bei einem neuen Mieter betreten.

Außnahme bei Gefahr in Verzug, also Feuer oder Wasserschaden etc.

allexm78  30.07.2019, 19:18

Er darf nur bei nowendigen Reparaturen in die Wohnung. Wenn Gefahr in Verzug ist. Zb: Mieter ist 2 Wochen im Urlaub, (und das Wasser, läuft immer weiter), ist knöcheltief in der Wohnung oder es brennt. ;)

Das kommt darauf an. Er hat nicht das Recht ein Einfamilienhaus, welches komplett vermietet ist, ohne Einverständnis des Mieters zu betreten. Ein Mehrfamilienhaus darf er jederzeit und ohne Ankündigung oder Zustimmung betreten - nur halt die einzelnen vermieteten Wohnungen nicht.

Wenn einem Mieter das / ganze bzw. ein ganzes vermietet ist, hat ist dieser Besitzer und hat das Hausrecht für das gesamte Haus einschließlich der mitvermieteten Freiflächen. Der Vermieter muss deshalb immer zuvor mit seinem Mieter einen Termin vereinbaren wenn er diese betreten möchte. Ihm steht dann auch kein Haustürschlüssel zu.

nicht in die explizit angemieteten räume

aber in den hausflur, aufs gemeinschaftsgrundstück, in die gemeinschaftskelleräume

darf er immer

wenn du ein efh mietest, dann nicht, da mietest du ja alles

Lotta1965  30.07.2019, 19:21

So isses!