Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld und Wohnung mit 18 Jahren?

5 Antworten

Also ich bin mit 17 damals ausgezogen und ich habe das folgendermaßen gemacht ich bin mit meiner Mutter zum Jugendamt gegangen und habe mich von der Bedarfsgemeinschaft ablösen lassen und bin danach arbeiten gegangen ganz normal ich brauche da so keinen Jobcenter aber als ich dann umgezogen bin und ich dann doch auf Jobcenter angewiesen war habe ich einfach den Brief von dem Jugendamt vorgezeigt und die haben sich das durchgelesen und haben gesagt alles in Ordnung ich kann eine eigene Wohnung beziehen da ich nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern war und ich somit auf mich allein gestellt bin und dann dürfen die auch eigentlich nicht deine Eltern kontaktieren zumindest haben sie es bei mir nicht gemacht ich war dann auch schon 18 Ja und seitdem lebe ich alleine ich bin jetzt 22 und hatte bis jetzt keine Probleme und meine Eltern haben auch nichts herausgefunden obwohl sie es wussten weil ich den erzählt habe und vielleicht wenn du nicht mit deiner Mutter zum Jugendamt gehen möchtest da du nicht möchtest dass sie es weiß könntest du deine Therapeutin fragen ob sie dir auch so ein Schreiben aufsetzt dann gehst du alleine zum Jugendamt und versuchst den dass zu erklären wie deine Situation ist und dann werden die dir helfen ich hoffe ich habe Dir ein wenig geholfen:)

Gayunicorngirl 
Fragesteller
 26.11.2017, 17:23

Ja hast du Danke ^^

Jenmio  26.11.2017, 17:26

das freut mich zu hören:)

markusher  26.11.2017, 17:48

das jugendamt hat dich nicht aus der bedarfsgemeinschaft gelöst. das jugendamt bringt nur einen darfschein, wenn deine mutter vortragen würde: ein zusammenleben mit dir ist nicht mehr zumutbar für sie. anders hat das auch bei ihr nicht stattgefunden.

Das Jobcenter oder wer auch immer wird sich das Geld im Rahmen des Unterhalts von den Eltern zurückholen. Dagegen kannst du nichts machen.

markusher  26.11.2017, 17:49

nein das wird das jobcenter nicht. denn wenn kind nicht in ausbildung ist mit 18, haben die eltern keine unterhaltspflicht. selbst wenn es in ausbildung wäre, können die eltern jederzeit an das kinderzimmer verweisen und dann fließt wieder kein unterhalt. das jc holt sich garnichts zurück. es holt sich aber ausführlich infos ein, warum eine wohnung bewilligt werden sollte.

Dahika  26.11.2017, 17:52
@markusher

ok, aber wenn nachgewiesen werden könnte ,dass das Verhältnis zerrüttet ist - das ist nicht einfach nachzuweisen. Ein bloßes "Ich halte es da nicht mehr aus"  reicht nicht - kann die/der junge Erwachsene ausziehen und dann sind die Eltern auch unterhaltspflichtig. 

du musst nachweisen, dass ein zusammenleben zu hause nicht zumutbar ist für dich. dazu gehst du zum jugendamt und trägst die probleme zu hause vor. danach werden die sich mit deinen eltern unterhalten und sich deren sichtweise anhören.

wenn es  keine probleme zu hause gibt, wird dir auch deine bestätigung für das jobcenter ausgestellt. es geht immer in kontakt mit deiner familie.

wenn du also mit 18 ausziehen willst, ist das kein problem: du arbeitest, verdienst dein eigenes geld, sparst und wenn du alles zusammen hast für kaution, miete, erstausstattung einer wohnung - kannst du testen wie das so ist auf sich allein gestellt zu sein.

wenn du nicht wirtschaftlich selbständig bist, wird auch das jc dir nichts bezahlen, da du keine gründe vorbringst.

Da wirst Du wenig Chancen haben. Deine Eltern sind derzeit noch für Dich zuständig, also werden sie auch zahlen müssen.

markusher  26.11.2017, 17:50

nur wenn das kind mit 18 in ausbildung ist. ansonsten sind die eltern für garnix zuständig.

Allexandra0809  26.11.2017, 18:16
@markusher

Aus der Frage ist nicht zu entnehmen, ob FS bereits eine Ausbildung gemacht hat. Ich vermute, eher nicht.

Bis zum vollendetem 25. Lebensjahr zahlt der jobcenter nur in Ausnahmefällen. Eine Möglichkeit wäre noch wohngeld beantragen.