Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld und Wohnung mit 18 Jahren?
Geht das ohne das die Eltern kontaktiert werden und das Jobcenter sich das Geld von denen zurück holt?
Ich frage nicht weil ich ein pubertierender Teenie bin, der auf Abstand geht wegen Freiraum, sondern weil ich wirklich psychische Probleme habe und lernen will klarkommen und mein Leben hinzukriegen.
War auch schon sehr oft in Therapie..erfolglos bisher..was aber nicht heißt das ich es nicht weiterhin versuche.
Es wäre einfach (zum jetzigen Zeitpunkt) besser wenn meine Familie da nichts mit zu tun hätte.
Arbeiten geh ich auch, Teilzeitarbeit momentan und in Zukunft werde ich auch ne Ausbildung beginnen, ich will also auch nicht ewig auf Arbeitslosengeld angewiesen sein. Sollte nur ne Starthilfe sein..
Aber darum geht es nicht.
Es geht nur darum, ob das geht das eben das Jobcenter wirklich ohne jeglichen Kontakt zu meiner Familie (die auch gut verdient also ich hab kein Anspruch auf Bafög...) mir Wohnung finanziert und Arbeitslosengeld 2 auszahlt?
Beispielsweise bei einer schweren psychischen Erkrankung? In Therapie will ich auch weiterhin gehen bzw wieder, ich will dran arbeiten, doch noch bin ich eben nicht so weit und brauche das erstmal so.
Also was denkt ihr?
Liebe Grüße
5 Antworten
Also ich bin mit 17 damals ausgezogen und ich habe das folgendermaßen gemacht ich bin mit meiner Mutter zum Jugendamt gegangen und habe mich von der Bedarfsgemeinschaft ablösen lassen und bin danach arbeiten gegangen ganz normal ich brauche da so keinen Jobcenter aber als ich dann umgezogen bin und ich dann doch auf Jobcenter angewiesen war habe ich einfach den Brief von dem Jugendamt vorgezeigt und die haben sich das durchgelesen und haben gesagt alles in Ordnung ich kann eine eigene Wohnung beziehen da ich nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern war und ich somit auf mich allein gestellt bin und dann dürfen die auch eigentlich nicht deine Eltern kontaktieren zumindest haben sie es bei mir nicht gemacht ich war dann auch schon 18 Ja und seitdem lebe ich alleine ich bin jetzt 22 und hatte bis jetzt keine Probleme und meine Eltern haben auch nichts herausgefunden obwohl sie es wussten weil ich den erzählt habe und vielleicht wenn du nicht mit deiner Mutter zum Jugendamt gehen möchtest da du nicht möchtest dass sie es weiß könntest du deine Therapeutin fragen ob sie dir auch so ein Schreiben aufsetzt dann gehst du alleine zum Jugendamt und versuchst den dass zu erklären wie deine Situation ist und dann werden die dir helfen ich hoffe ich habe Dir ein wenig geholfen:)
Ja hast du Danke ^^
das freut mich zu hören:)
das jugendamt hat dich nicht aus der bedarfsgemeinschaft gelöst. das jugendamt bringt nur einen darfschein, wenn deine mutter vortragen würde: ein zusammenleben mit dir ist nicht mehr zumutbar für sie. anders hat das auch bei ihr nicht stattgefunden.
Das Jobcenter oder wer auch immer wird sich das Geld im Rahmen des Unterhalts von den Eltern zurückholen. Dagegen kannst du nichts machen.
ok, aber wenn nachgewiesen werden könnte ,dass das Verhältnis zerrüttet ist - das ist nicht einfach nachzuweisen. Ein bloßes "Ich halte es da nicht mehr aus" reicht nicht - kann die/der junge Erwachsene ausziehen und dann sind die Eltern auch unterhaltspflichtig.
du musst nachweisen, dass ein zusammenleben zu hause nicht zumutbar ist für dich. dazu gehst du zum jugendamt und trägst die probleme zu hause vor. danach werden die sich mit deinen eltern unterhalten und sich deren sichtweise anhören.
wenn es keine probleme zu hause gibt, wird dir auch deine bestätigung für das jobcenter ausgestellt. es geht immer in kontakt mit deiner familie.
wenn du also mit 18 ausziehen willst, ist das kein problem: du arbeitest, verdienst dein eigenes geld, sparst und wenn du alles zusammen hast für kaution, miete, erstausstattung einer wohnung - kannst du testen wie das so ist auf sich allein gestellt zu sein.
wenn du nicht wirtschaftlich selbständig bist, wird auch das jc dir nichts bezahlen, da du keine gründe vorbringst.
Da wirst Du wenig Chancen haben. Deine Eltern sind derzeit noch für Dich zuständig, also werden sie auch zahlen müssen.
nur wenn das kind mit 18 in ausbildung ist. ansonsten sind die eltern für garnix zuständig.
Aus der Frage ist nicht zu entnehmen, ob FS bereits eine Ausbildung gemacht hat. Ich vermute, eher nicht.
Bis zum vollendetem 25. Lebensjahr zahlt der jobcenter nur in Ausnahmefällen. Eine Möglichkeit wäre noch wohngeld beantragen.
nein das wird das jobcenter nicht. denn wenn kind nicht in ausbildung ist mit 18, haben die eltern keine unterhaltspflicht. selbst wenn es in ausbildung wäre, können die eltern jederzeit an das kinderzimmer verweisen und dann fließt wieder kein unterhalt. das jc holt sich garnichts zurück. es holt sich aber ausführlich infos ein, warum eine wohnung bewilligt werden sollte.