Bekomme ich Hartz4, wenn Partner selbstständig ist?

2 Antworten

Ist es dein Partner oder dein Ehemann ?

Wenn er es bei der Steuererklärung nicht als Ausgaben absetzen kann,dann ist das beim ALG - 2 auch so.

Würdet ihr nicht verheiratet sein und noch nicht länger als 1 Jahr zusammen leben,dann könntest du einen Anspruch haben,wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollen würdet.

Seid ihr aber verheiratet oder schon länger als 1 Jahr zusammen in der Wohnung,dann bildet ihr im ersten Fall eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und in dieser wird das Einkommen nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

Dieser würde derzeit 2 x 360 € Regelsatz betragen + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann den gesamten Bedarf.

Im anderen Fall könntet ihr der Unterhaltsvermutung des Jobcenters schriftlich widersprechen,aber bevor da etwas entschieden würde,notfalls müsstet ihr sogar vor dem Sozialgericht klagen,da hast du sicher wieder einen Job.

Dann stünde dir nämlich ein Regelsatz von derzeit 399 € und dein Kopfanteil ( bei 2 Personen 50 % ) der KDU - zu.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Ich habe vor zwei Monaten eine Umschulung abgeschlossen und habe mich bei Zeitarbeitsfirmen beworben, die wollten mich sogar so schnell haben, dass ich nach mündlich bestandener Prüfung, drei Tage früher aufhören durfte.

Die Einser-und Zweierkandidaten waren sich wohl zu fein bzw. es war denen zu wenig Geld, so dass einige von Ihnen jetzt Hartz IV beziehen.

Ich habe anstatt maximal 700 € Hartz IV mit allen Zulagen und Prmien einen Stundenlohn von 15,94 €.

Natürlich zahlen Zeitarbeitsfirmen nicht den Lohn der Festangestellten. aber als Sprungbrett oder Übergangslösung immer besser als Hartz IV.