Hartz 4 Einnahmen aus Hobby
hallo Leute,
ich biete in einem Social network meine Hilfe und mein Wissen an, habe als Dank dafür in den letzten Wochen Geldspenden erhalten und meine Frage ist, wie ich die im Alg 2 Folgeantrag angeben muss.
Es ist kein Gewerbe angemeldet, steuerrechtlich läuft es unter Liebhaberei, daher kann ich fürs Amt kein Blatt Selbstständigkeit ausfüllen.
Wo kann ich die Einnahmen angeben und kann ich davon Kosten wie Druckerpatrone, USB-Stick etc. abziehen, also Dinge, die ich für mein Hobby brauche?
Ich würde das spontan unter "einmalige Einnahmen" anführen und auf einem Beiblatt die Ausgaben dazu legen, möchte mich aber nicht in die Nesseln setzen.
Wer kennt sich aus?
2 Antworten
Grundsätzlich: die steuerrechtliche Einordnung ist vollkommen irrelevant.
Sozialrechtlich handelt es sich um Einkommen. Da das Ganze unregelmäßig anfallen dürfte und dahinter wohl keine Gewinnerzielungsabsichte stehen, würde ich es zunächst auch als sonstiges einmaliges Einkommen qualifizieren.
Kosten kannst du insoweit absetzen, als sie sich eindeutig diesem Einkommen zuordnen lassen und angemessen sind. Dürfte bei Druckerpatrone und USB-Stick schwerfallen ...
jedes Geld was auf deinem Konto erscheint wird dir unter ALG 2 angerechnet... nennt sich "Vermögen erwirtschaftet" ..ob du davon dann Ausgaben hast interessiert die nicht