Hartz 4 Einnahmen aus Hobby

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Grundsätzlich: die steuerrechtliche Einordnung ist vollkommen irrelevant.

Sozialrechtlich handelt es sich um Einkommen. Da das Ganze unregelmäßig anfallen dürfte und dahinter wohl keine Gewinnerzielungsabsichte stehen, würde ich es zunächst auch als sonstiges einmaliges Einkommen qualifizieren.

Kosten kannst du insoweit absetzen, als sie sich eindeutig diesem Einkommen zuordnen lassen und angemessen sind. Dürfte bei Druckerpatrone und USB-Stick schwerfallen ...

jedes Geld was auf deinem Konto erscheint wird dir unter ALG 2 angerechnet... nennt sich "Vermögen erwirtschaftet" ..ob du davon dann Ausgaben hast interessiert die nicht