handyvertrag wurde mir nach 2.mahnstufe gekündigt,?

4 Antworten

Setz dich durch, forder das Geld zurück zur Not miit Anwalt!

Das Geld sollte bei der nächsten Abrechnung automatisch zurück kommen

Wenn du den Brief wirklich erst am 01.10 erhalten hast, dann ist die Kündigung unwirksam. Schreibe denen per Einschreiben: "Werte Damen und Herren, ich fordere sie hiermit auf, die gegen mich ausgesprochene fristlose Kündigung umgehend rückgängig zu machen. Ich habe von ihnen keinerlei schriftliche Ankündigung erhalten und war daher nicht imstande, die rückständigen Gebühren fristgerecht auszugleichen. Auf Anraten ihrer Hotline habe ich, um weiteren Schaden zu vermeiden, bereits eine Gesamtsumme von 430,- überwiesen. Ich fordere sie daher ebenso auf, mir diesen Betrag abzüglich der fälligen Gebühren  zurück zu erstatten. Sollte ich binnen 7 Tagen keine Reaktion erhalten, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen."

ron0201 
Fragesteller
 02.10.2015, 11:06

den brief hab ich an meiner neuen adresse erst am 1.10. erhalten, wahrscheinlich bzw mit Sicherheit haben die die kündigung vorher schon an der alten adresse geschickt.aber die frist war dennoch 29.09 und da ich mich theoretisch ab dieser frist gehalten hab, müsste ich doch nur die 76€ statt die 430 € überweisen, oder?

Wenn ich mich recht erinnere kannst du Abbuchungen von deinem Konto , über die Bank , rückbuchen lassen . Sprech mit deiner Bank

kevin1905  02.10.2015, 10:18

Bei Zahlung per Überweisung?

ingwer16  02.10.2015, 13:48

Ja !

mepeisen  02.10.2015, 15:54
@ingwer16

Nein. Überweisungen lassen sich nicht einfach so widerrufen.

ingwer16  02.10.2015, 16:02

Sorry ich hab mich grad erkundigt . Jede Überweisung vom eigenen Konto kann innerhalb 6 Wochen zurück gebucht werden , mich hat s jetzt selbst interessiert

mepeisen  03.10.2015, 08:08
@ingwer16

Nein, kann sie nicht. Erzähle bitte nicht so einen Quatsch. Für Überweisungen gilt §675p BGB "Unwiderrufbarkeit von Zahlungsanweisungen".

Für Lastschriften gilt §675x BGB und damit eine Frist von 8 Wochen und bei nicht vorliegendem Mandat sogar eine Frist von 13 Monaten.

Im Falle einer NICHT AUTORISIERTEN Überweisung (zum Beispiel durch gehackte Online-Banking-Zugänge) gelten andere Fristen. Das sind aber auch völlig andere Gesetzesgrundlagen.

Wo auch immer du diesen Quatsch her hast: Es stimmt einfach nicht.

ingwer16  03.10.2015, 10:23

Wenn du meinst .... Stimmt das eben nicht was der bänker erzählt ....