Handgeschriebener Lebenslauf zur Einbürgerung

4 Antworten

Wenn es nicht ausdrücklich anders verlangt ist, sollte ein tabellarischer Lebenslauf in Handschrift ausreichen.

Wer will da auch schon einen umständlichen Text lesen?

ploccoson 
Fragesteller
 30.10.2012, 10:00

Ich wollte doch nur auf Nummer sicher gehen.

Othetaler  30.10.2012, 10:35
@ploccoson

War ja auch nur als Begründung gedacht und sollte kein Vorwurf sein.

Das Gesetz verlangt handgeschrieben. Ob tabellarisch oder ausführlich bleibt eigentlich dir überlassen. Genausop wie der Umfang und das was du schreibst.

Um ganz sicher zu gehen würde ich bei der zuständigen Behörde nachfragen und das tun was die vorschlsagen - da lohnt sich nämlich kein Zank drum anzufangen.

Andreas Starke  01.03.2017, 10:52

In welchem Gesetz steht das? Zumindest die Forderung der Handschriftlichkeit erscheint mir unsinnig. Es ist ja keine gesetzliche Bedingung für die Einbürgerung, dass man leserlich (mit der Hand) schreiben kann.

Da kein "ausformulierter" Lebenslauf gewünscht wird, ist durchaus ein tabellarischer möglich. Man will wohl sehen, ob/wie du in Deutsch schreiben kannst!

tab. sollte reichen