Hallo,unsere Tante(kinderlos) ist nach jahrelanger Pflege zu hause verstorben.Sie hat eine Immobilie hinterlassen.Kann das Sozialamt jetzt von uns Geld fordern?

4 Antworten

Das die Immobilie noch unbeschadet da ist und dass die alte Dame daheim gepflegt wurde, zeigt doch, dass wohl die Rente und das Pflegegeld gereicht haben.

Wenn ihr Hartz IV bezieht und Erben des Hauses seid, werden aus dem Erbe erst mal alle Verbindlichkeiten bezahlt.
Falls also noch Hypotheken zu bezahlen sind oder Kredite offen sind, werden diese Schulden zuerst getilgt.

Was dann übrig ist erbt ihr.
Dieses Erbe müßt ihr zunächst "aufzehren" und bekommt in dieser Zeit keine Leistungen. Wenn dann alles verbraucht ist, bekommt ihr wieder Hartz IV.

Das Sozialamt bzw. der Träger der Sozialhife, der Ihrer Tante hat Unterstüzung zuteil werden lassen, kann aus dem Immobilienvermögen Ersatz für die zu Lasten des Steuerzahlers für ihre Tante getätigten Aufwendungen verlangen.

Folglich zahlen nicht Sie, sondern posthum die verstorbene Tante.

Wenn diese Immobilie nicht selbst genutz und bewohnt wird sondern vermietet wird dann ja.