Vormundschaft beim Amtsgericht bestellen! Wie geht das?
Meine Tante ist jetzt über 80, mehr im Krankenhaus als zu Hause. Sie leidet, meiner Meinung nach, an Altersstarrsinn. Man kann machen was man will, sie lässt sich nicht helfen. Bei ihr mussten Rückenwirbel versteift werden, sie hat Diabetis und dadurch auch offene Beine. Nun kommen wir zum Punkt. Meine Eltern haben die provisorische Pflege übernommen, wobei sie einmal am Tag vom Pflegedienst unterstützt werden. Das Haus in dem meine Tante lebt, kann sie eigentlich nicht mehr bleiben. Meine Eltern sind auch beide schon 70 und drüber, die können das auch nicht mehr alles alleine angehen. Ich kann aber nicht jeden Tag selber da sein, da ich dort nicht mehr ortsansässig bin. Nun meine Frage: Wie geht man vor, um vom Amtsgericht einen Betreuer gestellt zu bekommen? Nächste Frage: Ist es richtig, dass der nur kommt, wenn meine Tante nachgewiesen seelisch oder geistig ein wenig aus der Spur gefallen ist? Bitte um gute Antworten, nicht wieder Punktejäger, die werden beanstandet!!!!!!
2 Antworten
Eine Betreuung anregen kannst du beim Amtsgericht (persönlich vorsprechen). Ein Richter wird dann gemeinsam mit der Betreuungsbehörde prüfen, ob die Vorraussetzungen für eine Betreuung vorliegen (Paragraph 1896 BGB) und wer Betreuer werden soll. Das ist keine Entmündigung.
Danke!
Am Wichtigsten ist ja eigentlich die Frage: Ist deine Tante tatsächlich nicht mehr in der Lage, für sich zu entscheiden? Denn nur dann kannst du einen Antrag auf Vormundschaft stellen. Das sollte eigentlich der letzte Weg sein!
Nur weil ein älterer Mensch unbequem wird, sollte er nicht entmündigt werden!
Ja, dass stimmt schon, sorry!
Aber es ist halt auch bekannt, dass in vielen Fällen völlig überforderte Betreuer das Interesse des Betreuten nicht umsetzen konnten, weil sie gar keine Ahnung von ihrer ihnen vorschnell übertragenen Verantwortung in der Praxis hatten. Oftmals werden Stundensätze berechnet, für Leistungen, die gar nicht entstanden sind. Am Besten wäre es natürlich, wenn eine, der Seniorin vertraute Person aus ihrer Umgebung, die Betreuung übernehmen würde! Das wäre ja auch im Sinn der Angehörigen, weil sie wüßten, dass es der Tante gut geht und nicht nur an irgendwelche abrechenbare Leistungen gedacht wird!
Das hat nichts mit entmündigen zu tun, das dient der Gesundheit meiner Eltern, die können selber nicht mehr.