Ums Erbe betrogen

3 Antworten

Hi,

wenn die Schenkungen an die Schwestern nicht länger als zehn Jahre zurück liegen, lohnt sich evtl. ein Besuch bei einem Anwalt.

In diesem Fall könnten Dir über § 2326 BGB Pflichtteilsansprüche gegen Deine Schwestern zustehen.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/index.html

Gruß

K.

Als Anwalt kennt man doch sicherlich einen oder eine Anwalt/in der/die sich in Sachen Erbrecht spezialisiert haben. Die kennen das Erbrecht aus dem ff und können da sehr gut weiter helfen. Unter Kollegen ist das doch eine Ehrensache.

Hätte man aber auch selber darauf kommen können.

Geh zum Rechtsanwalt, der kann Dir weiterhelfen.

nee kanner nicht

@Pieliporge

Ich glaube kaum, dass Du wirklich einen aufgesucht hast.

@baldgeloescht

Wieso sollte ich? Ich bin selber Anwalt

Das hätte ich mir auch sagen können....