hallo kann ich eine malerfirma beim jobcenter abrechnen lassen?

5 Antworten

Das ist leider keine einfache Kiste. Die Kosten für den Umzug selber müssen vom JC getragen werden, wenn dieses, z, b.wegen zu hoher KDU) angeordnet hat und können übernommen werden, wenn es dem Umzug zugestimmt hat (was meist auch getan wird). Lt. BSG ist so ein Umzug normal in Eigenregie zu machen, nur im berechtigten Ausnahmefall (als Beispiel sind hier Krankheit, hohes Alter oder Kleinstkinderbetreuung angegeben) müssen die Kosten für eine Fachfirma übernommen werden.

Bei Ein- und Auszugsrenovierung hingegen ist die Lage leider nicht so eindeutig, einfach einen formlosen Antrag stellen und warten, was die sagen. Wenn sie ablehnen oder nur ein Darlehn anbieten widersprechen und wenn der Widerspruch abgelehnt wird beim SG klagen.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984a148a401.php ist leider das einzige, ziemlich schwammige Urteil, dass ich zu dem Thema auf die Schnelle fand.

Die Renovierungskosten zählen zu den wohnungsbeschaffungskosten wenn die Renovierung Mietvertraglich von dir verlangt wird.

Die wohnbeschaffungskosten kannst du beim Amt geltend machen/beantragen. Allerdings VORHER! Das regelt §22 Abs 6 sgb ii

Hier ist noch ein guter Ratgeber zu Umzug:

http://hartz.info/index.php?topic=24.0 

Ich fürchte, das Jobcenter wird den Antrag ablehnen. Aufgrund der aktuellen Entscheidungen des BGH, muß fast kein Mieter solche Arbeiten mehr abliefern. Lasse also die mietvertraglichen Vereinbarungen vorsorglich prüfen. Viel Glück.

Das wird kein Unternehmer mit machen. Wenn sie Hilfe brauchen müssen sie sich das erforderliche Geld vorher besorgen. Wo und wie auch immer .

Dafür gibt es nur ein Darlehen, kenne mich da aus arbeite im Jobcenter als Fallmangerin.

schleudermaxe  25.04.2015, 20:58

Das ist aber so pauschal behauptet nicht richtig, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.

schleudermaxe  25.04.2015, 21:03
@schleudermaxe

Siehe ggf.die Entscheidung des BSG:

Das Gericht stellte insbesondere fest, dass solche Aufwendungen nicht als Reparaturen und Instandhaltungen im Regelsatz enthalten sind. In Anlehnung an die zivilgerichtliche Rechtssprechung wurde u.a. vertreten, dass die Aufwendungen für laufende Schönheitsreparaturen deutlich über dem Ansatz für Instandhaltungen in der Regelsatzverordnung und in der Einheitlichen Verbraucherstichprobe liegen und schon deshalb begrifflich nicht von diesem Ansatz umfasst sein können. In der Regelsatzverordnung werden lediglich 5,48 € monatlich für Instandhaltungen pauschal berechnet. Nach § 28 Abs. 4 Satz 2 der II. Betriebskostenverordnung (II. BV) ist aber der Vermieter berechtigt, für Kosten der Schönheitsreparaturen in der Wohnung 8,50 €/qm im Jahr anzusetzten.http://lexetius.com/2008,2342Offen geblieben ist aber (weil den entschiedenen Fall nicht betreffend), wie mit den Aufwendungen für Schönheitsreparaturen verfahren werden soll, die der Mieter laut der meistens in Mietverträgen vereinbarten Klausel selbst aufbringen muss. Zumindest dürfte diesbezüglich ein Anspruch auf Darlehen gem. § 23 Abs. 1 SGB II bestehen. Aber auch diese Regelung wäre mit dem o.g. Urteil nicht vereinbar, denn sie bezieht sich ausdrücklich auf einen vom Regelsatz umfassten Bedarf. Daher ist den Betroffenen zu raten, ihre notwendigen Aufwendungen für Schönheitsreparaturen genauestens zu dokumentieren und gegebenenfalls als notwendige und angemessene Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II gerichtlich zu erstreiten.In der Ausführungsvorschrift Wohnen Berlin (AV-Wohnen) findet sich zwar unter § 8 Abs. 1 inzwischen der Hinweis auf die o.g. Rechtsprechung.

Eisblumezwei  25.04.2015, 22:50
@schleudermaxe

Also ich glaube ich kenne mich da besser aus als sie, bei uns im Jobcenter gibt es das nur als Darlehen und das wird so vorgegeben, damit hatte ich bisher noch nie Probleme. Bei uns im Jobcenter gibt es nur Darlehen, natürlich kann man vor Gericht immer versuchen noch mehr Leistungen vom Jobcenter zu erstreiten. Ich finde allerdings das die Kunden auch mal daran denken sollten, wär das zahlt. Das zahlen die Steuerzahler daher finde ich das Anspruchsdenken vieler unverschämmt.

Eisblumezwei  25.04.2015, 22:53
@schleudermaxe

Ich denke viele Kunden denken nur was für Ansprüche sie haben aber nicht daran was ihre Pflichten sind.