Hallo ich mache derzeit ein FSJ Meine Frage ist, ob ich dieses aus familiären Gründen nun fristlos kündigen kann?

4 Antworten

Du hast sicherlich einen Vertrag unterschrieben. Und an Verträge hat man sich zu halten, auch was Kündigungsfristen angeht.

Was sollen das denn für familiäre Gründe sein? Bestimmt lässt sich mit dem FSJ-Träger eine Regelung finden.

JR1304 
Fragesteller
 27.11.2017, 08:05

Hallo RedPanther,

mit dem Träger habe ich bereits gesprochen und es lässt sich leider keine Regelung dafür finden, da totale Uneinsichtigkeit auf Seiten des Trägers besteht. 

RedPanther  27.11.2017, 09:37
@JR1304

Dann wirst du wohl mit der vertraglichen Kündigungsfrist vorlieb nehmen müssen.

Aber wenn du jetzt kündigst, müssen ja noch Resturlaubstage und ggf. Überstunden abgefeiert werden.

und wie soll es danach weiter gehen ?

Was sind die familiären Gründe ?

Pflege oder Versorgung eines Angehörigen wäre schon ein driftiger Grund aber Heimweh wäre nicht so gut. 

JR1304 
Fragesteller
 27.11.2017, 08:17

Ich habe ab 31.08.18 eine feste Ausbildungsstelle.

Der Grund ist, dass meine Mutter schwer krank ist und auf Pflege und Betreuung angewiesen ist 

Grundsätzlich muss man sich in einem Arbeitsverhältnis (außerhalb der Probezeit) an gewisse Kündigungsfristen halten.

Solltest du Hilfe bei der Pflege und Betreuung benötigen, dann kannst du dich um Hilfe durch Organisationen bemühen. Je nachdem, ob und welchen Pflegegrad deine Mutter hat, könnten ihr solche Hilfen zustehen. Dies könnte dich entlasten.

Hast du denn einen Vertrag unterschrieben?

JR1304 
Fragesteller
 27.11.2017, 07:59

Ja, es besteht eine Vereinbarung über die Ableistung 

Pfiffikussi  27.11.2017, 08:00
@JR1304

Und über Kündigung etc. steht da nichts? Dann solltest du dich aber (wenigstens) irgendwo abmelden, also'Bescheid' sagen...nicht einfach weg bleiben.

JR1304 
Fragesteller
 27.11.2017, 08:08
@Pfiffikussi

Abgemeldet habe ich mich sowohl beim Träger als auch bei der Einsatzstelle. Im Vertrag steht leider nur etwas über ordentliche Kündigung, nicht über eine fristlose Kündigung

Pfiffikussi  27.11.2017, 08:11
@JR1304

Und was steht da bei ...ordentlicher Kündigung? Hat der AG der Kündigung denn schon zugestimmt, nicht dass es Probleme gibt.

Karrrrrl  28.11.2017, 17:33
@Pfiffikussi

nicht Bescheid sagen. Schriftlich per Einschreiben. Möglichst noch Attest vom Hausarzt dazu. Führe das im Schreiben auf unter Anlagen: Attest und mache Dir eine Kopie und hefte den Einschreibe Zettel dazu. Denn morgen sitzt eine andere im Büro vielleicht Praktikanten Tausch und keiner weis etwas von der  Gewissenhaften Arbeit