Hallo, darf sich ein Kind unter 10 Jahren in einer Kneipe aufhalten wo geraucht wird?

11 Antworten

Für alle Fälle ist eben nichts vorgesehen, selber rauchen sollte es aber auf keinen Fall. Das ist wie es aussieht noch eine Ermessenssache der Erziehungsberechtigten. Es wird ja auch in Wohnungen geraucht wo sich Kleinkinder aufhalten


In einer Kneipe darf man sowieso nicht mehr rauchen also ja :) solange du nicht trinkst oder so.. Ist das moralisch noch akzeptabel

es ist noch nicht in allen Gaststätten/Kneipen verboten...

Ja nrw zumindestens

Ja und nein!

Der Besuch von Gaststätten durch Minderjährige ist nach § 4 JuSchG geregelt:

Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten. Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

Das bedeutet, das Kind im Alter von 10 Jahren darf sich nach § 4 JuSchG in Gaststätten aufhalten sofern es:

  • nur eine Mahlzeit oder ein Getränk zwischen 5 Uhr und 23 Uhr einnimmt,
  • in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person ist (mit "Muttizettel"),
  • eine Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe besucht oder sich auf Reisen befindet

Grundsätzlich gibt es kein Bundesgesetz das den Besuch von Raucherlokalen durch Minderjährige regelt dies fällt in die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer. In folgenden Bundesländern ist der Besuch von Raucherlokalen oder Raucherräumen durch Minderjährige unter 18 Jahren verboten:

  • Baden-Württemberg (Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG))
  • Berlin (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)
  • Brandenburg (Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz- BbgNiRSchG)
  • Hamburg (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz – HmbPSchG)
  • Sachsen (Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz-SächsNSG)
  • Sachsen-Anhalt (NRauchSchG ST)
  • Schleswig-Holstein (NRauchSchG SH)

In allen anderen Bundesländern in denen Raucherlokale- oder Räume gesetzlich zugelassen sind gibt es kein Mindestalter.

Lg, Anduri87

Uh da bin ich mir unsicher, aber ich glaube sogar (logischerweise nur mit Eltern) ist das möglich solang der Jugendschutz gewahrt bleibt, also das man mit einem 10 Jährigen nicht mehr nachts um 3 am Thresen hängt ist wohl klar.

hi,
die frage wäre eher, wie kommt dieses kind überhaupt in die kneipe..?

in anbetracht des rauchverbotgesetzes, wonach rauchen in gaststätten mittlerweile verboten ist.. es gibt ja kein verbot des aufenthaltes.. oder doch?