Haftpflichtversicherung Drohne?

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Man kann - wenn vorhanden - auch den Kontoauszug mit der Lastschrift als Kaufbeleg vorlegen. Vorausgesetzt, es wurde bargeldlos bezahlt.
Oder man versichert an Eides statt, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind (was im Umkehrschluss bei falschen Angaben strafbar ist).

Ob die Haftpflichtversicherung überhaupt zahlen muss, das ist eine andere Sache. Denn normalerweise tut sie das nicht, wenn man seine Sachen verleiht.

Da Du die Drohne verliehen hast, kommt es darauf an, ob die Police Deiner Tante überhaupt geliehene Sachen einschließt. Viele haben solche Billigverträge, wo es nicht enthalten ist. Und dann kommt es noch darauf an, was sie genau getan hat....