Auslagen brutto oder netto weiterberechnen?

1 Antwort

Spontan würde ich sagen, dass die Aufschlüsselung der beigefügten Auslagenrechnung ausreicht, um die €57,96 USt.-Zahlung dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen.

Gleiches gilt doch auch für die unter "MWST-FREI" ausgewiesene Einfuhrumsatzsteuer, die ebenfalls auf das USt.-Konto gebucht wird.

Das kann Dir aber sicher das Logistikunternehmen (die schreiben jeden Tag zig solcher Rechnungen und werden bestimmt nicht zum ersten Mal danach gefragt) oder auch Dein Steuerberater beantworten.