Haftet der Tierarzt?

Meerschweinchen - (Tierarzt, Meerschweinchen, Kastration)

8 Antworten

Sieht nach nem stink normalen Abszess nach ner Kastration aus. Und die können IMMER vorkommen! Geh bitte mit den kleinen zum Tierarzt. Der wird den Abszess öffnen und diesen Spülen und dann wirst du dem kleinen für ein paar Tage Antibiotiker geben müssen + täglich den Abszess spülen. 

Verklagen kannst du den Tierarzt deswegen aber nicht. Sowas passiert immer mal wenn die kleinen die Fäden z.B. nicht vertragen oder sich selbst die Fäden gezogen haben oder dreck in die Wunde kam (was passieren kann wenn sie versuchen sich selbst die nähte zu ziehen oder irgendwo mit den nähten mal hängen geblieben sind usw). 

Und natürlich musst du die Kosten für die Abszessbehandlung selbst zahlen. Sowas kann eben immer mal passieren und hat erstmal NICHTS mit der Kastration an sich zu tun. Von mittlerweile 11 Meeris die ich selbst kastrieren lassen habe hatten auch 3 nen Abszess danach (endweder innerhalb einer woche oder teilweise auch erst nach 4 Wochen). Sowas kann sogar ganz ohne Kastration passieren einfach durch ne kleine Bisswunde oder andere verletzung die man nicht sieht wo es dann so dick anschwillt und sich entzündet (hatte ich genau 2x.... einmal bei einem schwein an der Pfote und einmal direkt am Hals wo keiner weiß warum das auf einmal da war)

Bitte gehe sofort zum Tierarzt, es handelt sich um einen Abzess, möglicherweise durch Unverträglichkeit des Nahtmaterials. Wenn Du nichts unternimmst, kann er an einer Sepsis sterben, sollte der Abzess nach innen aufbrechen. Meine Tierärztin ist da sehr kulant und nimmt nichts für die Nacharbeit. Das ist aber nicht selbstverständlich!

Allerdings ist solch ein Abzess bei ihr auch bei über 200 durchgeführten Kastrationen (ich betreibe Tierschutz) nur einmal vorgekommen. In der Regel passiert das viel öfter und ist soagar noch Wochen oder Monate nach der OP möglich.

Bevor du schon halb im Gerichtssaal bist, solltest du das Böckchen erst mal dem Tierarzt vorstellen. Dem, der es kastriert hat, ggf. einem anderen.

Erst mal muß ja festgestellt werden, wodurch die Schwellung überhaupt kommt.

Ich finde es sieht nicht nach einer Entzündung aus.

Frißt das Schweinchen normal?

Der Tierarzt schuldet dir eine nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst ausgeführte Behandlung/Operation.
Ergeben sich trotzdem unvorhergesehene negative Folgen, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Kosten für deren Behandlung gehen zu deinen Lasten.

Sollte er einen Kunstfehler begangen haben, haftet er natürlich für den Schaden.

Warst du mit ihm wieder da? ER braucht vielleicht  Antibiotikum, das sieht ja nicht gut aus, mit der Schwellung. Er hat bestimmt Schmerzen. Geh bloß hin.

. Du hast noch Glück mit ihm. Unser süßes Meerschweinböckchen ist damals nach der Op nicht mehr aufgewacht. Sie haben ihn uns zu früh mitgegeben. Und abends hörte er plötzlich auf zu atmen. DAs war schlimm. :(

Da hat auch keiner was gezahlt und die waren natürlich Schuld.

Wenn du ihm helfen willst, nützt alles nix, dann mußt du hin und wenn du kein VErtrauen hast, gehst du gleich zu einem anderen TA.

Aber er hat die OP überlebt, dann können sie nicht so schlecht sein. Und irgendwas kann nach einer Op immer passieren, es ist nie ohne Risiko. Und die wissen ja auch, was gemacht wurde. Aber es gibt nie SChadensersatz für sowas.

Celine,

das sieht ziemlich eindeuting nach einem Abszess aus. Selbst wenn dieser auf eine schlecht durchgeführte Kastration zurückzuführen wäre, könntest Du das dem Tierarzt nicht nachweisen. Eines meiner früheren Schweinchen hat ca. ein halbes Jahr nach der Kastration noch einen Abszess bekommen.

Es gibt durchaus Tierärzte, die Meerschweinchen behandeln, ohne viel davon zu verstehen. Manchmal werden falsche Behandlungen durchgeführt, falsche Medikamente verabreicht, etc. Dies führt manchmal offensichtlich sogar zum Tod des Tieres. Trotzdem wird es nicht möglich sein, dem Tierarzt ein Fehlverhalten nachzuweisen.

Auf der anderen Seite kann es z. B. vorkommen, dass ein sehr guter Tierarzt gut verträgliche und gängige Medikamente verabreicht, die aber durch ein spezielles Tier nicht vertragen werden.

Ich habe auch schon durchaus sehr negative Erfahrungen mit Tierärzten gemacht, die manche meiner Schweinchen mit dem Tod bezahlen mussten. Ich bin dennoch sehr froh darüber, dass es sich bei dem Verhältnis zwischen Tierarzt und Tierbesitzer um ein Vertrauensverhältnis handelt und der Tierarzt sich nicht jede Behandlung vor Ausübung formal durch den Tierbesitzer genehmigen lässt mit Hinweisen auf Risiken, Haftungsausschluss etc.

Angenommen, eines meiner Schweinchen bräuchte eine Zahnsanierung unter Narkose. Die Diagnose ist gestellt, es gibt keine Behandlungsalternativen.  Wenn nun meine Tierärztin mit einem Formular käme, auf dem sämtliche Risiken aufgeführt wären, und ich nun unterschreiben sollte, dass ich die Behandlung dennoch durchführen lasse - was wäre gewonnen? Das Vertrauensverhältnis wäre durch diese Absicherung gestört und letztlich ändert es am Behandlungsergebnis nichts. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Tierarzt nicht über Behandlungsalternativen, Risiken, etc. informieren sollte.

Der Tierarzt hatte hier den klaren Auftrag, eine Kastration durchzuführen. Du darfst davon ausgehen, dass er das so gut wie möglich gemacht hat. Nun hat sich, warum auch immer, ein Abszess gebildet. Du solltest Dir nicht über rechtliche Konsequenzen, Schadensersatz etc. Gedanken machen, das Wohl des Tieres steht im Vordergrund.

Wichtig ist daher vielmehr, dass Du mit dem Tier umgehend zum Tierarzt gehst, denn unbehandelt kann der Abszess zum Tode führen. Evtl. kommt Dir der Tierarzt sogar von sich aus mit den Behandlungskosten entgegen. Du hast aber kein Recht darauf und ich würde ihn auch nicht darauf ansprechen. Und falls er reguläre Kosten ansetzt, ist das auch vollkommen in Ordnung.