Haftet Autoverkäufer für Unfallschaden von Käufer?

10 Antworten

Bei Kfz gibt es die sogenannte Gefährdungshaftung allein schon aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus. Derjenige, welcher ein Kfz besitzt, haftet also in letzter Konsequenz für alle Schäden, de durch das Fahrzeug verursacht werden.

Für den konkreten Fall bedeutet das:

War das Fahrzeug noch mit den Nummernschildern des Vorbesitzers unterwegs und noch nicht abgemeldet? Dann haftet der aktuelle Halter (=Vorbesitzer) bzw. seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das ist der häufigste Fall - viele Verkäufer sind da äußerst blauäugig. Ich persönlich würde den Käufer z. B. nur mit Kurzzeitkennzeichen vom Hof fahren lassen.

War das Kfz durch den Vorbesitzer bereits abgemeldet? In diesem Fall ist der aktuelle Besitzer entweder ohne Zulassung unterwegs oder es war bereits auf ihn angemeldet.

Im ersten Fall (Kfz nicht angemeldet bzw. ohne Versicherung) tritt für PERSONENschäden der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. ein. Auf Sachschäden bleibt der Unfallbeteiligte leider sitzen - hier müsste man dann seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Ist die nicht vorhanden, hat man leider Pech gehabt.

Im zweiten Fall lässt sich über das Kennzeichen der aktuelle Halter (=Käufer) und seine Versicherung feststellen. Und dann meldet man dort ganz normal seine Ansprüche an.  

Warum sollte der Verkäufer Haften ?

Wenn jemand Fahrerflucht begangen hat und du nicht weist wer es war kannst du nur eine Anzeige bei der Polizei aufgeben gegen Unbekannt soweit ich weiss.

weißt du wer der Verkäufer ist?

wenn der Wagen von einer Firma/ Werkstatt verkauft wurde gibt es häufig einen Vertrag mit Name, Anschrift etc. darin

Bei Privatverkäufern hat er eventuell noch die Handynr. oder kennt ihn Persönlich

hyfi01  28.05.2016, 14:28

Wenn man keine Ahnung hat, kann man zwar antworten, man kann es aber auch lassen. Hilft manchmal mehr.  

Wende Dich an den Zentralruf der Autoversicherer - mit einem Autokennzeichen (ohne wird er jawohl nicht herumgefahren sein) sagen die Dir, welche Versicherungsgesellschaft für den Wagen zuständig ist.

Und wenn derWagen nicht umgemeldet bzw. die Versicherung nicht über einen Halterwechsel informiert wurde, ist das die des bisherigen Halters.

Nimm Dir dafür am besten einen Anwalt... schon damit er Dir auf Kosten der Gegenseite die Arbeit abnimmt!

War das Auto denn angemeldet?

Wenn Du davon ausgehst dass der Verkäufer keine persönlichen Daten hat nehme ich an dass dieses Auto abgemeldet übergeben wurde, schon mit allen persönlichen Daten rückt ein Verkäufer nur äusserst ungern (verständlich) sein Fahrzeug angemeldet raus.

Der Verkäufer hat nun Nichts mehr mit dem Fahrzeug zu tun, es sei denn dass es noch auf den angemeldet ist.

In diesem Fall würde ich nachhaken ob das Fahrzeug wirklich verkauft wurde oder es nur eine Schutzbehauptung ist weil der selbst (oder weiss wer es war) gefahren ist. Wenn man ein Auto verkauft macht man doch dafür einen Kaufvertrag!

MEINE FRAGE AN EUCH: Haftet der Verkäufer des Auto für den Schaden an mein Auto ?

Natürlich nicht!

** ich gehe mal davon aus das der Verkäufer keine Daten wie. name/anschrift etc.... von den Unfallverursacher besitzt **

Wenn du das Kennzeichen hast, erfährst du zumindest den Halter.

hyfi01  28.05.2016, 14:29

Oha, eine Kevinantwort. Nomen est omen.