Haben Juristen nach ihrem Studium einen Eid zu schwören auf Recht und Ordnung!?

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§ 12a Vereidigung BARO (Bundesrechtsanwaltsordnung)

(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

(3) Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, an Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel zu gebrauchen, so kann, wer Mitglied einer solchen Religionsgemeinschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen.

(4) Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, muss folgendes Gelöbnis leisten:

„Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen."

(5) Leistet eine Bewerberin den Eid nach Absatz 1 oder das Gelöbnis nach Absatz 4, so treten an die Stelle der Wörter „eines Rechtsanwalts" die Wörter „einer Rechtsanwältin".

(6) Über die Vereidigung ist ein Protokoll aufzunehmen, das auch den Wortlaut des Eides oder des Gelöbnisses zu enthalten hat. Das Protokoll ist von dem Rechtsanwalt und einem Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zu unterschreiben. Es ist zu den Personalakten des Rechtsanwalts zu nehmen.

Zerberus63743 
Fragesteller
 19.04.2012, 16:00

hm... und wie ist es, wenn ein Rechtsanwalt z.B. von einem öffentlichen Unternehmen Personalchef wird und alles beispielsweise dran setzt, bestimmte Mitarbeiter loszuwerden!? Dann wird er doch eigentlich gegen seinen juristischen Eid wortbrüchig!? Denn er verwendet dann das Recht bzw. Unrecht gegen einen Menschen. Sagen wir mal er behauptet stocksteif, der Mitarbeiter sei kein Behinderter, obwohl der Mitarbeiter sogar einen Schwerbehindertenausweis hat. Und vor Gericht wird ihm geglaubt, weil er Jurist und Personalchef dieses öffentlichen Arbeitgebers ist.

stelari  19.04.2012, 17:10
@Zerberus63743

Es führt kein Weg an der Anwaltskammer vorbei - ohne deren Abnahme darf man nicht als Jurist tätig werden egal wo oder wie...

Ja, so wie jeder Angestellte im Öffentlichen Dienst.