Zebrastreifen ohne Beschilderung, haben Fußgänger trotzdem Vorrang?

7 Antworten

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Den Vorrang der Fußgänger regelt § 26 StVO. Wie ein Fußgängerüberweg auszusehen hat, regelt die Markierung, also das Zeichen 293 StVO (umgangssprachlich: Zebrastreifen). Das Zeichen 350 StVO selbst, kündigt nur einen "Zebrastreifen" an.

In der VwV zu § 26 StVO wird unter der Nr. 13 darauf hingewiesen, dass die Markierung für zu Fuß Gehende durch Zeichen 293 StVO zu erfolgen hat und nur der Hinweis darauf durch Zeichen 350 StVO, welches aber in wartepflichtigen Zufahrten in der Regel entbehrlich ist.

Es gibt also gar kein gesetzliches Muß, dass die Markierung und das Verkehrszeichen immer zusammen vorhanden sein müssen.

Es reicht doch, wenn ein Zebrastreifen da ist! Da braucht man kein Schild mehr.

Wenn viel Schnee drauf liegt oder die Markierung abgewaschen ist, ist es jedoch nicht mehr als FGÜ erkennbar.

@SPeedy1978

So abgewaschen sind die Markierungen nie, dass man sie nicht mehr erkennt! Wie oft sollte denn Schnee drauf liegen. Es wird immer geräumt!

soweit ich weiß, muss man an Zebrastreifen offiziell immer warten, sofern da Fußgänger überqueren wollen

Natürlich haben sie das!

Natürlich wenn dort Zebrastreifen sind!