Habe seit 10 Jahren eine Markise. der Vermieter verlangt Abbau u. entsorgung weil die Fassade neu gemacht wird. Eine neue soll ich bezahlen Ist das zulässig?

2 Antworten

Leider Habe ich keine schrifliche Genehmigung

Dann wirst Du der Aufforderung hinsichtlich des Rückbaus auch nachkommen müssen.

Auf eine jahrelange Duldung kannst Du dich nicht berufen, da es so etwas, wie Gewohnheitsrecht im Mietrecht nicht gibt.

Selbst mit einer schriftlichen Genehmigung hätte der Vermieter einen Rückbau verlangen können. Die Aussenfassade/Balkonwand gehört grundsätzlich nicht zur Mietsache, sondern ist Gemeinschaftseigentum.

Joergi666  19.01.2016, 11:48

eine mündliche Genehmigung reicht aber prinzipiell aus- sollte es einen Zeugen für die mündliche Genehmigung geben kann der Vermieter den Rückbau nicht durchsetzen- auch nicht im Hinblick auf die Sanierung. Lässt sich die Genehmigung nicht belegen bleibt aber tatsächlich nur der Rückbau.

ChristianLE  19.01.2016, 11:57
@Joergi666

sollte es einen Zeugen für die mündliche Genehmigung geben

Der Vermieter hat immer einen Zeugen mehr, als der Fragesteller ;-)

Ansonsten dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass hinsichtlich eines eventuellen Rückbaus vereinbart wurde.

Abbauen musst du sie wohl allein schon weil man ja nicht um die Markise herum arbeiten kann. Ich gehe mal davon aus du mit "Fassade neu machen" nicht nur Streichen meinst.

Das du aber eine Neue Markise bezahlen sollst ist quatsch.

Hast du mal mit deinen Nachbarn gesprochen? Die haben doch sicher auch das Problem. Gemeinschaftlich kann man da sicher mehr regeln.